Ambulante Versorgung
Aufgaben und Zuständigkeit
Der Arbeitskreis I "Ambulante Versorgung" beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die ambulante vertrags- und privatärztliche Versorgung, insbesondere mit den gesetzlichen Regelungen des SGB V und den vertraglichen Regelungen der Selbstverwaltung. Zentral sind dabei die Auswirkungen für die ambulant tätigen Ärzte. Einzelne Themenfelder sind dabei die Freiberuflichkeit, Gebührenordnungen, Arznei- und Hilfsmittelverordnungen, Haftungsfragen, das Prüfwesen, Fragen der Zulassung und Bedarfsplanung sowie die neuen Versorgungsformen wie integrierte und hausarztzentrierte Versorgung. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung von Perspektiven für die Zukunft der ambulanten Versorgung, sowohl im vertrags- als auch im privatärztlichen Bereich.