Ausbildung, Weiterbildung und Niederlassung
Aufgaben und Zuständigkeit
Der Arbeitskreis IV des Hartmannbunds bearbeitet thematisch berufspolitische Schwerpunkte, die sich im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung ergeben. Dazu zählt auch die Niederlassung in einer eigenen Praxis als Übergang in die selbstbestimmte ärztliche Tätigkeit. Im Mittelpunkt der derzeitigen Arbeit steht die Steigerung von Attraktivität und Qualität in der Aus- und Weiterbildung - auch, um dem sich abzeichnenden Ärztemangel wirksam zu begegnen. Der Arbeitskreis IV arbeitet eng mit dem
Ausschuss Medizinstudenten zusammen. Dessen Vorsitzender ist qua Amt kooptiertes Vorstandsmitglied.
Für Fragen rund um die Praxistätigkeit ist der Arbeitskreis I
Ambulante Versorgung zuständig. Mit Fragen des Angestelltenverhältnisses in Krankenhäusern - unabhängig, ob Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt oder Chefarzt - sowie der Krankenhausfinanzierung setzt sich der Arbeitskreis II
Stationäre Versorgung auseinander. Den Problemen, mit denen junge Ärzte unabhängig von Weiterbildungs- und Niederlassungsfragen zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn konfrontiert sind, widmet sich der Arbeitskreis V
Junge Ärzte.