Assistenzärzte
Aufgaben und Zuständigkeit
Der Arbeitskreis V beschäftigt sich mit den Arbeits- und Lebensbedingungen junger Ärzte, die maßgeblich durch die ärztliche Tätigkeit geprägt werden. Das besondere Interesse des Arbeitskreises V gilt neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere der Verbesserung der aktuellen Arbeitsbedingungen, die derzeit von zunehmender Arbeitsverdichtung und Einbindung in Schichtsysteme geprägt sind. Ziel ist ein besserer Schutz für junge Ärzte, um Frustration, Abwanderungsgedanken und somit den drohenden Ärztemangel zu verhindern. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann nur durch einen breiten Konsens innerhalb der Ärzteschaft erreicht werden und muss berufspolitisch begleitet und befördert werden. Wichtige Impulse geben dabei die Interessen und Bedürfnisse der Studenten, die in die Entscheidungsprozesse des Arbeitskreises einbezogen werden.
Für Fragen rund um die Praxistätigkeit ist der Arbeitskreis I
Ambulante Versorgung zuständig. Fragen zur Aus- und Weiterbildung fallen in den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des Arbeitskreises IV Arbeitskreis I
Aus- und Weiterbildung. Mit allen Problemen und Fragen des Angestelltenverhältnisses in Krankenhäusern - unabhängig, ob Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt oder Chefarzt - sowie der Krankenhausfinanzierung setzt sich der Arbeitskreis II
Stationäre Versorgung auseinander.