1872
Gründung "Deutscher Ärztevereinsbund"
(Gesamtverband der "wirklich approbierten" Ärzte)
1872
Gründung des Deutschen Ärztevereinsbunds (Gesamtverband der "wirklich approbierten" Ärzte)
1883
Beginn der Sozialgesetzgebung: Arbeiterkrankenversicherungsgesetz, Kassenärzte
1896
Preußische Gebührenordnung tritt in Kraft.
1900
Der Leipziger Arzt Hermann Hartmann sendet einen offenen Brief an die Ärzteschaft mit der Aufforderung, sich zu organisieren (25. Juli 1900).
Der "Schutzverband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen" wird am 13. September 1900 gegründet.
Im ersten Satzungsentwurf wurde jedoch der Name "Verband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen" festgelegt. Bis 1924 wurde allgemein die Kurzform "Leipziger Verband" verwendet.
1906
Der Leipziger Verband schließt für Schiffsärzte seinen ersten Tarifvertrag mit der Reederei Norddeutscher Lloyd. 1909 folgen Tarifverträge mit dem Verband der kaufmännischen Hilfskassen und dem Verband deutscher Lebensversicherungsgesellschaften, 1912 ein Tarifvertrag mit der Postbeamtenkasse.
1911
Reichsversicherungsordnung: Die ersten Sozialversicherungsgesetze, nämlich Arbeiterkrankenversicherungsgesetz von 1883, das Unfallversicherungsgesetz von 1884 und das Invaliditätsversicherungsgesetz von 1885 werden in einem einheitlichen Gesetzeswerk am 19. Juli 1911 neu gefasst und am 1. Januar 1914 mit dem Einführungsgesetz in Kraft gesetzt.
1913
Die Taktik des Leipziger Verbands, die (Verhandlungs-)Macht der Ärzteschaft in sogenannten Kassenkämpfen organisatorisch zu bündeln, führt zum Berliner Abkommen zwischen dem Verband und den großen Kassenverbänden. Es regelt die Beziehung zwischen Ärzten und Krankenkassen neu. So verzichten die Kassen auf ihre bisherige Zulassungsautonomie, die Ärzte erhalten in dieser Frage ein Mitspracherecht. Die Dominanz der Kassen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist damit gebrochen. Der für die Überwachung des Abkommens gegründete Zentralausschuss der Spitzenverbände bildet den Ausgangspunkt der gemeinsamen Selbstverwaltung.
1923
Hermann Hartmann, der Verbandsgründer, stirbt am 20. Januar 1923 an den Folgen eines Schlaganfalls, den er - vermutlich im Zusammenhang mit jahrelanger Überlastung - ein Jahr zuvor erlitten hatte, im Alter von 58 Jahren.
1924
Der "Verband der Ärzte Deutschlands (Leipziger Verband, L.V.)" benennt sich auf der Hauptversammlung 1924 zu Ehren seines Gründers um in "Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund)".
Die Preußische Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte wird aufgrund § 80 der Gewerbeordnung festgelegt.
1928
Die vom Hartmannbund erarbeitete und durchgesetzte Allgemeine Deutsche Gebührenordnung tritt am 1. Januar als Richtlinie für die Honorierung der privatärztlichen Tätigkeit in Kraft.
1931/32
Vorstufen der heutigen Kassenärztlichen Vereinigungen: Der Hartmannbund schließt einen Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassenverbänden. Dieser tritt am 1. Januar 1932 in Kraft. Der Hartmannbund geht in den neu gegründeten Kassenärztlichen Vereinigungen auf.
1933
"Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD)": Die vom Hartmannbund gebildeten örtlichen KVen werden zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts.
Deutsches Ärzteblatt (Ärztevereinsbund) und Ärztliche Mitteilungen (Hartmannbund) werden zusammengelegt.
Der Deutsche Ärztevereinsbund und der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund werden zusammengeschlossen.
1935/36
Der Hartmannbund wird aufgrund § 87 der Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935, die am 1. April 1936 in Kraft tritt, aufgelöst.
1945
Reichsärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands werden mit dem Kontrollratsbeschluss aufgelöst.
1946
Gründung der Arbeitsgemeinschaft westdeutscher Ärztekammern und der Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der kassenärztlichen Vereinigungen in den Westzonen.
1949
Vorläufer eines neuen Hartmannbundes: Der Geislinger Kreis und die Gemeinschaft freipraktizierender Ärzte in Hamburg entstehen.
Am 20. Mai 1949 wird der Hartmannbund wiedergegründet. Die konstituierende Hauptversammlung findet am 31. August 1949 statt.
1951
Das Verbandsorgan des Hartmannbunds, "Der Deutsche Arzt", kommt mit seiner ersten Ausgabe heraus.
1955
Das Gesetz über das Kassenarztrecht wird am 17. August 1955 verabschiedet.
1960
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Siegfried Häußler, trägt gemeinsam mit Vertretern anderer ärztlicher Organisationen Bundeskanzler Adenauer die Wünsche der Ärzteschaft vor.
Der Hartmannbund schlägt bei der Debatte um ein Gesetz zur Neuregelung der GKV konkrete Formulierungen für ein Kostenerstattungssystem mit sozialvertretbarer Selbstbeteiligung vor.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Verhältniszahl bei der Zulassung als Kassenarzt für verfassungswidrig.
1965
Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte ersetzt die Preußische Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte vom 1. September 1924 mit den Änderungen vom 11. Dezember 1952 und 8. Juli 1957.
1966
Der Hartmannbund gründet zusammen mit den ärztlichen Verbänden in Frankreich und Belgien einen Verbindungs- und Aktionsausschuss der freien europäischen Verbände (SME). Auf Pressekonferenzen in Bonn, Paris und Brüssel weisen die Ärzte erstmals darauf hin, dass die Kosten für das Gesundheitswesen schneller steigen werden als die Arbeitsentgelte.
Der Hartmannbund stiftet einen jährlich zu vergebenden "Film- und Fernsehpreis".
1967
Gründung der Europäischen Vereinigung der praktischen Ärzte - später der Allgemeinärzte - (UEMO) durch den Hartmannbund in Zusammenarbeit mir fünf anderen ärztlichen Organisationen der EWG.
1968
Der Hartmannbund setzt sich nach einer Informationsreise durch Frankreich auch in Deutschland für die Bildung von ärztlichen Gruppenpraxen ein und kooperiert in dieser Frage mit dem NAV und dem Marburger Bund. Gemeinsame Musterverträge werden erarbeitet und individuelle Beratungen angeboten.
1969
Der Hartmannbund beginnt mit berufs-, sozial- und gesundheitspolitischen Seminaren für junge Ärzte. 1969 befasst sich der Verband erstmals mit Fragen der elektronischen Datenverarbeitung. Tests zur elektronischen Biosignalverarbeitung und Übertragung zwischen Kassel und Brüssel folgen.
1970
Der Hartmannbund stiftet einen regelmäßig zu vergebenden Preis für eine wissenschaftliche Veröffentlichung auf dem Gebiet der Umweltforschung, den Friedrich-Thieding-Preis. Der Hartmannbund greift die Ideen von Professor Philipp Herder-Dorneich auf und fordert die Gründung einer Krankenhausärztlichen Vereinigung, d.h. die Ausdehnung des Sicherstellungsauftrages auf die Fachärzte im Krankenhaus. Ein entsprechendes Modell wird erarbeitet.
1971
Der Hartmannbund gründet die Friedrich-Thieding-Stiftung zur Förderung von Forschung, Lehre und Erwachsenenbildung auf allen Gebieten des Gesundheitswesens und insbesondere der ärztlichen Berufsausübung.
1972
Mit einem Weißbuch widerlegt der Hartmannbund die Studie "Die Gesundheitssicherung in der Bundesrepublik Deutschland" des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften. Das Weißbuch ist der erste Band der "Schriftenreihe des Hartmannbundes".
Der Hartmannbund verabschiedet auf einer Außerordentlichen Hauptversammlung im Mai seine "122 Thesen für ein Gesundheitspolitisches Programm".
1973
Der Deutsche Lehrerverband und der Hartmannbund gründen die Bundesarbeitsgemeinschaft Arzt/Lehrer. Mehrere Landesverbände gründen entsprechende Landesarbeitsgemeinschaften.
1974
Der 77. Deutsche Ärztetag in Berlin verabschiedet das sogenannte "Blaue Papier", die gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft, die u.a. auf die 122 Thesen des Hartmannbundes zurückgehen.
1975
Der Stifterverband Freie Medizinische Hochschule wird gegründet.
1977
Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) wird verabschiedet. Es sieht unter anderem die Einführung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vor. Der Hartmannbund protestiert heftig gegen die verminderten Zuweisungen der Rentenversicherung an die Krankenversicherung für die Rentnerkrankenversicherung. Sie belastet bis heute die gesetzliche Krankenversicherung mit jährlich zweistelligen Milliardenbeträgen.
Der Hartmannbund entwickelt ein "Patientenheft", das die Patienten bei stationärer Behandlung ermutigen soll, von sich aus Fragen an die Ärzte zu stellen und um verständliche Aufklärung zu bitten. Dieses "Patientenheft" wurde in einer Auflage von über 500.000 Exemplaren durch den Hartmannbund verteilt.
1978
Die Arbeitsgemeinschaft (später Ausschuss) "Medizinstudenten" konstituiert sich, um den Bedürfnissen der Medizinstudierenden im Verband gerecht zu werden.
1980
Der Hartmannbund initiiert gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe den 1. Krebsnachsorgekongress. Dieser Fortbildungskongress richtet sich sowohl an Ärzte als auch an Patienten und Patientenvertreter und findet seitdem regelmäßig statt.
1981
Das 2. Kostendämpfungsgesetz wird verabschiedet. Der Hartmannbund kämpft gegen das "Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (KVEG)". Mit diesem Gesetz werden weitere finanzielle Belastungen auf die gesetzliche Krankenversicherung verlagert.
1982
Am 1. Oktober ersetzt eine christlich-liberale Koalition die bisher regierende sozialliberale Koalition. Die Hauptversammlung am 21. und 22. Oktober 1982 verabschiedet die drei gesundheitspolitischen Leitlinien Selbsthilfe statt staatlicher Betreuung, Selbständigkeit statt staatlicher Bevormundung und Leistungsfähigkeit statt staatlicher Bürokratie. In zahlreichen Gesprächen und Sitzungen mit den Vertretern der neuen Bundesregierung und nach Abstimmung mit den ärztlichen Körperschaften werden neue ordnungspolitische, gesellschaftspolitische, gesundheitspolitische Positionen verhandelt und durchgesetzt.
1984
Im November 1984 findet auf Initiative des Hartmannbundes ein gemeinsames Treffen der ärztlichen Spitzenorganisationen mit dem Bundeskanzler, dem Bundesgesundheitsminister und dem Bundesarbeitsminister statt, das in freundschaftlicher Atmosphäre verläuft. Aber schon Anfang Februar 1985 zeichnete sich ab, dass es harte Auseinandersetzungen mit dem Bundesarbeitsminister geben wird.
1985
Der Verband richtet einen Ausschuss "Senioren" ein, der insbesondere für eine verstärkte Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Geriatrie eintritt. Daneben setzt er sich für die Interessen der älteren Ärztinnen und Ärzte ein. Schon 1982 hat der Hartmannbund einen Erfahrungsbericht "Ärzte im Alter" als Ergebnis einer Umfrage unter den eigenen Mitgliedern herausgegeben.
Auf der Hauptversammlung 1985 verabschiedet der Hartmannbund als Antwort auf die Gesundheitspolitik der neuen Koalition die "Zielvorstellungen zur Strukturreform im Gesundheitswesen", die bahnbrechende Vorschläge beinhaltet.
1986
Der 1984 eingeführte "Arzt im Praktikum" (AiP) wird 1986 endgültig etabliert. Der Hartmannbund hat zumindest erreicht, dass die 18-monatige AiP-Zeit auf die Weiterbildung angerechnet wird. Ansonsten bleibt der Verband bei seiner Ablehnung des AiP.
Die Hauptversammlung verabschiedet eine Grundsatzerklärung zur Stellung des Arztes in Gegenwart und Zukunft.
Schon in seinen Thesen 1972 hat der Hartmannbund Kostentransparenz gefordert. Die Hauptversammlung 1986 stellt diese Forderung - verbunden mit der Grundsatzforderung nach einer Ablösung des Sachleistungsprinzips durch die Kostenerstattung mit sozial verträglicher Selbstbeteiligung und einer Gebührenordnung mit festen DM-Werten - noch einmal besonders heraus.
1987
Der Hartmannbund greift den in Bayern erstmals geprägten Slogan "soviel ambulant wie möglich" auf und macht ihn zu einer Forderung seiner Hauptversammlung.
1989
1989 tritt das "Gesundheitsreformgesetz" in Kraft. Erneut fordert der Verband, das Sachleistungssystem durch ein Kostenerstattungssystem mit sozial verträglicher Selbstbeteiligung zu ersetzen.
1990
Der Hartmannbund gründet Landesverbände in allen neu beigetretenen Bundesländern. Von Beginn an fordert der Hartmannbund eine Angleichung der Honorare in Ost und West nach dem Motto: gleiches Geld für gleiche Leistung.
1991
Der Hartmannbund unterstützt die Bemühungen in den neuen Bundesländern, die Gesundheitsversorgung den Verhältnissen in den alten Bundesländern anzugleichen. Die ersten gemeinsamen Sitzungen von neuen und alten Landesverbänden finden statt.
1992
Am 21.03.1992 findet auf dem Münsterplatz in Bonn der erste Protestmarsch des Hartmannbundes mit anschließender Protestveranstaltung statt. Er richtet sich gegen das Gesundheitsstrukturgesetz. Teilweise heftig geführte Diskussion über die künftige Entwicklung des Gesundheitswesens bestimmen die politische Bühne.
1993
Am 1. Januar 1993 erlangte das Gesundheitsstrukturgesetz Rechtskraft. Damit sind tiefgreifende Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen eingeleitet worden, wie
- Wahlfreiheit aller Versicherten in Bezug auf die Kassenart und die Kostenerstattung,
- Risikostrukturausgleich,
- Erweiterung von Gestaltungsleistungen der Krankenkassen
- Zuzahlungserhöhungen bei Beitragssatzerhöhungen.
Ab Januar 1993 erscheint die Hartmannbund-Zeitung "Der Deutsche Arzt" in neuer Aufmachung, neuem Format und mit dem neuen Titel "Hartmannbund Magazin". Die Hauptversammlung verabschiedet ein Strategiepapier zur "Berufs- und Gesundheitspolitik bis zum Jahr 2000".
1995
Der Hartmannbund diskutiert auf der Hauptversammlung die sogenannte 3. Stufe der Gesundheitsreform und verabschiedet den Leitantrag "Erhaltung des gegliederten Krankenversicherungssystems".
1996
Die Hauptversammlung des Hartmannbundes diskutiert "Ist die Soziale Krankenversicherung an der Grenze?" und verabschiedet den Grundsatzbeschluss "Freiberuflichkeit als Grundlage ärztlicher Tätigkeit".
1997
Der Hartmannbund startet am 1. Januar 1997 seine Homepage im Internet. Das Internet-Angebot des Hartmannbundes bietet einen Überblick über das Leistungsspektrum des Verbandes.
1998
Der Hartmannbund ist Mitinitiator des Aktionsbündnisses "Mittelstand im Gesundheitswesen". Ziel ist die Bündelung der Kräfte der Akteure im Gesundheitswesen, um die zu erwartenden Nachteile für Leistungserbringer und Beschäftigte im Gesundheitswesen abzuwehren.
1999
Der Hartmannbund stellt sich gegen das geplante GKG-Gesundheitsreformgesetz 2000. Er macht verdeutlicht, dass die Gesundheitspolitik der neuen Regierung zu Qualitätsverlusten, Investitionsstau und Arbeitsplatzvernichtung führt. Die Hauptversammlung verabschiedet den Leitantrag "Der Weg in Planwirtschaft und Rationierung". Der Verband organisiert gegen die Reformvorhaben Demonstrationen in Bonn und Baden-Baden.
2000
Der Hartmannbund feiert sein 100-jähriges Bestehen. Der Festakt findet am 13. September in Leipzig statt.
Die Plakatkampagne "Nein zur Zuteilungsmedizin" (mit Handzettel) verdeutlicht der Öffentlichkeit die Auswirkungen des Gesundheitsreformgesetzes: Rationierung und Qualitätsminderung ärztlicher und pflegerischer Leistungen.
2002
Anlässlich der Bundestagswahl im Herbst formuliert der Verband "11 Grundforderungen an die Gesundheitspolitik". Dazu gehören der Verzicht auf jegliche Budgetmaßnahmen, Kostentransparenz, die Bewertung ärztlicher Leistungen nach Euro (statt nach Punkten) und die Nivellierung des GKV-Leistungskatalogs um versicherungsfremde Leistungen. Darauf aufbauend startet der Verband seine Kampagne "Wahltag ist Gesundheitstag". Im Rahmen dieser Kampagne protestiert der Verband öffentlichkeitswirksam gegen die massive Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit durch die Einführung der Aut-idem-Regelung.
Der 105. Ärztetag beschließt einen vom Hartmannbund aufgestellten Katalog von Bedingungen, die vor der geplanten Einführung der Disease-Management-Programme (DMP) erfüllt sein müssen.
2003
Der Gesamtvorstand beschließt "Eckpunkte zur Neujustierung des Gesundheitswesens". Kernforderung ist eine Umgestaltung des bestehenden Krankenversicherungssystems durch eine privatwirtschaftliche Harmonisierung von GKV und PKV auf der Basis des Versicherungsprinzips mit Kapitaldeckung. Das Modell sieht eine Versicherungspflicht für alle Bürger, Kontrahierungszwang für alle Kassen im Rahmen eines Grundleistungskatalogs und Kostenerstattung mit sozial verträglicher Selbstbeteiligung vor.
Der Verband beschließt den Umzug von Bonn nach Berlin.
2004
Die hartnäckig verfolgte Forderung des Hartmannbunds nach Abschaffung des Arztes im Praktikum (AiP) zeitigt Erfolg: Seit dem 1. Oktober endet die ärztliche Ausbildung mit dem direkten und uneingeschränkten Berufseinstieg.
Gegen die zu Jahresbeginn eingeführte Praxisgebühr startet der Verband eine Informationskampagne an die Patienten und wehrt sich gegen die auferlegte Inkassotätigkeit zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Hartmannbund modernisiert seine Satzung und organisiert seine Gremien neu.
2005
Trotz massiven Widerstands tritt der EBM2000plus in Kraft. Der Hartmannbund hatte mehrfach öffentlich davor gewarnt, dieser Gebührenordnung ohne betriebswirtschaftlich kalkulierter leistungsgerechter Vergütung zuzustimmen.
Der Verband stiftet erstmals den Preis für Ausbildung an den medizinischen Fakultäten (Ausbildungspreis).
2006
Der Hartmannbund initiiert gemeinsam mit anderen freien Verbänden die größten Ärztedemonstrationen der Bundesrepublik. Sie richten sich vor allem gegen die fortgesetzten Rationierungsbestrebungen der Regierung auf Kosten der Ärzte. Die Ärzte fordern ein Ende der bestehenden Unterfinanzierung und grundlegende Reformen.
Der Hartmannbund gründet gemeinsam mit dem NAV-Virchowbund, dem Bund Deutscher Internisten, den Ärztegenossenschaften, dem MEDI-Verbund und der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände die Allianz deutscher Ärzteverbände.
2007
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt am 1. April in Kraft. Obwohl es eine Gebührenordnung in Euro und Cent vorsieht und das Morbiditätsrisiko auf die Kassen übergehen soll, ist das Gesetz keine grundlegende Reform. Budgets bleiben erhalten, die Umlagefinanzierung und Lohnkopplung der Beiträge bleibt. Stattdessen werden Voraussetzungen für eine Einheitsversicherung geschaffen (Gesundheitsfonds, einheitliche Kassenbeiträge). Der Hartmannbund reagiert mit seiner Kampagne "Diese Reform gefährdet Ihre Gesundheit".
Der Hartmannbund setzt sich verstärkt für eine Vergütung des Praktischen Jahres in der medizinischen Ausbildung ein (PJ-Vergütung).
Im Leitantrag der Hauptversammlung stellt der Verband klar, dass die im Zuge zunehmenden Ärztemangels stärker in die Diskussion gekommene Delegation ärztlicher Leistungen kein Weg aus der systembedingten Unterfinanzierung darstellt. Sie ist jedoch in dem Maße zu begrüßen, in dem der Arzt mehr Zeit für seine Kernkompetenzen erhält. Jedoch muss auch künftig der Arzt die zentrale Rolle bei der Behandlung und der gesundheitlichen Versorgung seiner Patienten spielen.
2008
Der Hartmannbund rückt auf seiner Hauptversammlung die Rationierung ärztlicher Leistungen in die öffentliche Diskussion und fordert eine ehrliche Auseinandersetzung der Politik und aller Akteure im Gesundheitswesen im Gesundheitswesen.
Der Gesetzgeber räumt dem Hausärzteverband ein faktisches Vertragsmonopol für Hausarztverträge ein, wodurch die Vertragslandschaft weiter zersplittert. Der Hartmannbund wendet sich entschieden gegen die Bestrebungen der Politik, die ärztliche Selbstverwaltung zu schwächen
2009
Die Honorarreform, der Gesundheitsfonds und der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich treten in Kraft. Der Verband begrüßt vor allem die Angleichung der Ost-Vergütung an das West-Niveau, womit eine alte Forderung des Verbandes weitgehend erfüllt ist. Kritisch bewertet er die Umsetzung der Reform, die Zementierung der den künftigen demografischen Voraussetzungen nicht gerecht werdenden Finanzierung des Gesundheitswesens sowie die zunehmende Regulierung, Zentralisierung und Bürokratisierung der Vergütung, wodurch die Selbstverwaltung nachhaltig geschwächt wird.
Anlässlich der richtungsweisenden Bundestagswahl startet der Verband seine bundesweite Kampagne "wahlweise gesund".
Der 112. Deutsche Ärztetag fordert auf Initiative des Hartmannbunds einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Damit verbundene Forderungen sind unter anderem die Entkopplung der Krankenversicherungsbeiträge von den Löhnen, die Steuerfinanzierung krankenversicherungsfremder Leistungen, der Abbau aller bestehenden Budgetierungen, eine einheitliche ärztliche Gebührenordnung in Euro und Cent sowie die Einführung eines Kostenerstattungssystems mit sozial verträglicher Selbstbeteiligung über alle Leistungsbereiche.