Das Referat "Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten" berät Sie als angestellten Arzt gern in allen arbeitsrechtlichen Fragen - von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeitausgleich.
Schwerpunkt des Referats ist nach 2006 die Einbeziehung von Tarifverträgen in nahezu allen stationären Arbeitsverträgen. Es ist für jeden Arzt wichtig, den Inhalt des jeweiligen Tarifvertrages und somit die Bedingungen für das eigene Arbeitsverhältnis zu kennen.