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27.10.2007  09

Vergütung der Tätigkeit im Praktischen Jahr

Der Hartmannbund fordert, die Tätigkeit im Praktischen Jahr angemessen zu vergüten (wie es bei Referendaren in Lehramt und Justiz schon lange üblich ist).
 
 
Begründung:
 
Die Studenten im Praktischen Jahr sind in erheblichem Maße in den Klinikalltag eingebunden und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zum Ablauf in der stationären Versorgung. Zudem motiviert es den ärztlichen Nachwuchs durch die Anerkennung ihrer Arbeit, weiterhin in der Patientenversorgung tätig zu sein und bindet junge Kollegen an die akademischen Ausbildungshäuser. Dieser im beginnenden Ärztemangel wichtige Strukturfaktor ist durch den Klinikkonzern Helios bereits erkannt worden, der die Arbeit der Studenten im Praktischen Jahr vergütet.
 
Potsdam, 27. Oktober 2007
 

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