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25.10.2008  10

Befreiung von der Studiengebühr in der Zeit zwischen PJ und Zweitem Abschnitt der ärztlichen Prüfung

Der Hartmannbund fordert Gesetzgeber und Hochschulen auf, Medizinstudierende in der Phase zwischen Praktischem Jahr (PJ) und Zweitem Abschnitt der ärztlichen Prüfung von der Studiengebühr zu befreien.

Begründung:

Da Medizinstudierende nach Ableistung des PJs das Lehrangebot der Universität nicht in Anspruch nehmen, ist die Einforderung von Studiengebühren im so genannten Examenssemester nicht gerechtfertigt. Ebenso ist die Ungleichbehandlung der Studierenden bei der Einzugsforderung je nach Terminlage der Prüfungen – innerhalb oder außerhalb der PJ-Semester – nicht hinnehmbar. Da eine Exmatrikulation im Examenssemester zwar theoretisch möglich, aber praktisch keinesfalls empfehlenswert ist (Verlust des Studenten- und studentischen Versicherungsstatus, Immatrikulationsproblematik im Falle eines Prüfungs-Misserfolges), gibt es aus Sicht des Hartmannbundes klare Gründe für die Studiengebührenbefreiung oder -zurückerstattung in der Zeit zwischen PJ und Zweitem Abschnitt der ärztlichen Prüfung.

Potsdam, 25. Oktober 2008

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