Der Hartmannbund fordert den Gesetzgeber auf, die Studienordnungen gegebenenfalls dahingehend zu ergänzen, dass die Medizinstudierenden bei der Wahl der Lehrkrankenhäuser für ihre PJ-Tertiale freie Entscheidung haben.
Begründung:
Im Sinne der Gleichbehandlung der Medizinstudierenden und des Wettbewerbs unter den Lehrkrankenhäusern ist eine Ergänzung des §3 ÄAppO dahingehend erforderlich, dass die Studierenden Entscheidungshoheit darüber haben, in welchem Klinikum diese ihr PJ absolvieren möchten. Die Vergabepraktiken einiger Universitätskliniken, nach welchen allein diese über die PJ-Verteilung (meist im Sinne ihrer eigenen Häuser) entscheiden, lehnt der Hartmannbund ab. Eine freie Wahlmöglichkeit der angehenden Ärzte unter den zu ihrer Universität gehörigen Lehrkrankenhäusern würde den Kliniken zudem neue Möglichkeiten bieten, auch die Qualität und Struktur ihrer Einrichtung unter Beweis zu stellen. Dieser Faktor ist vor dem Hintergrund des Nachwuchsmangels nicht zu unterschätzen.
Potsdam, 25. Oktober 2008