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Positionen und Forderungen

Abschaffung des Hammerexamens

Abschaffung der Studiengebühren

Abschaffung des TMS

Allgemeine Aufwandsentschädigung für Medizinstudenten im PJ

Anerkennung „Rettungsassistent“ für Krankenpflegepraktikum im Medizinstudium

Ausbildungskatalog für das Krankenpflegepraktikum

Bachelor und Master in der Medizin

Kein drittes Pflichtfach im PJ

Keine Studiengebühren im Examenssemester

Qualität der Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ)

PJ-Mobilität

PJ-Wahltertial in Arztpraxis

Sachleistungen während des Krankenpflegepraktikums

Verkürzung des Krankenpflegepraktikums auf zwei Monate

Abschaffung des Hammerexamens

Die Medizinstudierenden im Hartmannbund sprechen sich gegen das Hammerexamen und für die Splittung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung aus. Wie in der alten Approbationsordnung sollten der theoretische Teil wieder vor und der praktische Teil nach dem PJ stattfinden. Bis auf die eventuelle Kosteneinsparung der Landesprüfungsämter hat das Hammerexamen keine Verbesserungen bewirkt. Die Erfahrung zeigt vielmehr, dass die Medizinstudierenden durch die Zusammenlegung der vormals getrennten mündlichen und schriftlichen Prüfungsabschnitte auf das 12. Semester inhaltlich deutlich schlechter vorbereitet in das Praktische Jahr (PJ) gehen. Dass dies viele Fakultäten erkannt und als Abhilfe eine „hauseigene“ PJ-Eingangsprüfung eingeführt haben, kann nicht im Sinne der Studierenden sein. Immerhin bedeutet dies zugleich einen zusätzlichen großen Test. Außerdem lässt die Prüfungsphase im Anschluss an das PJ nur wenig Lernzeit für das Hammerexamen. Die Komplexität der jetzigen Prüfung müsste eigentlich mehr Zeit zum Lernen nach sich ziehen. Da man während des PJs allerdings 40h pro Woche arbeiten muss, ist das in der Praxis aber nicht der Fall.

 

Abschaffung der Studiengebühren

Der Hartmannbund fordert die Abschaffung der Studiengebühren für Studierende in der Regelstudienzeit.
Es hat sich gezeigt, dass die in die Studiengebühren gesetzten Erwartungen, nämlich die Verbesserung der Lehre und soziale Verträglichkeit, sich nicht erfüllt haben. Die knappen Ressourcen der Studierenden werden oft nicht sinnvoll zur Verbesserung der Studienbedingungen im Fach Medizin genutzt. Vielmehr werden die Gelder in grundlegende strukturelle und bauliche Maßnahmen investiert, die in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fallen und nicht in die der Studierenden. Eine Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) zeigt, dass knapp 18.000 Abiturienten aus dem Jahrgang 2006 aufgrund der Studiengebühren kein Studium aufnahmen. Des Weiteren sinkt seit 2004 die Studienneigung unter Abiturienten kontinuierlich, was sicherlich auch auf die Studiengebühren zurückzuführen ist. Insbesondere junge Menschen aus strukturschwachen Gebieten mit bestehendem Ärztemangel – und somit potenzielle Hausärzte in unterversorgten Gebieten – sind von diesem Phänomen betroffen.

 

Abschaffung des TMS

Der Medizinstudierenden im Hartmannbund halten den nur an wenigen Universitäten durchgeführten „Test für Medizinische Studiengänge“ (TMS) für überflüssig und fordern dessen Abschaffung als Auswahlkriterium für die Zulassung zum Medizinstudium. Stattdessen sollen persönliche Auswahlgespräche stärkere Berücksichtigung finden.
Es ist erwiesen, dass die Ergebnisse des TMS mit dem Numerus Clausus (NC) übereinstimmen. Da der TMS nicht flächendeckend eingesetzt wird, die enthaltenen Fragen nicht studienrelevant sind und der TMS zudem kostenpflichtig ist, ist er kein sinnvolles Kriterium bei der Zulassung zum Medizinstudium. Vielmehr sollten der NC beibehalten und möglichst einheitlich gestaltete Auswahlgespräche flächendeckend eingeführt, bei dem auch die persönlichen Kompetenzen der künftigen Medizinstudierenden zu berücksichtigten sind.

 

Allgemeine Aufwandsentschädigung für Medizinstudenten im PJ

Die Medizinstudierenden im Hartmannbund fordern eine allgemeine Einführung einer PJ-Aufwandsentschädigung. Ob als Geldbetrag oder als geldwerte Vorteile (Unterkunft, Verpflegung, Bücher etc.) ist diese Honorierung der studentischen Leistungen im PJ ein wichtiges Instrument der Wertschätzung.

 

Anerkennung „Rettungsassistent“ für Krankenpflegepraktikum im Medizinstudium

Die Medizinstudierenden im Hartmannbund fordert den Gesetzgeber auf, den § 6 Absatz 2 der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) um die krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Rettungsassistenten zu ergänzen.
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten enthält krankenpflegerische Tätigkeiten. Da diese bisher nicht an der entsprechenden Stelle der ÄAppO genannt ist, sind die Landesprüfungsämter bislang gezwungen, bei der Anerkennung des für das Medizinstudium vorgeschriebenen Krankenpflegepraktikums Einzelfallentscheidungen vorzunehmen. Eine entsprechende Aufnahme der krankenpflegerischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Rettungsassistenten in der ÄAppO würde nicht nur die Landesprüfungsämter entlasten, sondern auch die Vorausbildung späterer Medizinstudierender angemessen und anerkennend berücksichtigen.

 

Ausbildungskatalog für das Krankenpflegepraktikum

Häufig werden Pflegepraktikanten in pflegefernen Bereichen eingesetzt, die ein Lernziel nicht erkennen lassen. Eine lehrorientierte Einbindung und Einführung in den Tätigkeitsbereich der Pflege ist aber nötig. Ziel sollte der Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit einer Pflegekraft und des Stationsablaufes sein, um in der späteren ärztlichen Tätigkeit die wichtigen Bedingungen der Pflege angemessen berücksichtigen und die Teamarbeit fördern zu können. Auf Initiative des Hartmannbundes forderte der Deutsche Ärztetag 2007 in Münster daher die verpflichtende Implementierung von Lernzielen für das Pflegepraktikum im Rahmen der ärztlichen Ausbildung (§ 6 Ärztliche Approbationsordnung - ÄAppO). Hierzu haben die Medizinstudierenden im Hartmannbund eine Checkliste erstellt, die sowohl die Zustimmung der Bundesärztekammer als auch des Deutschen Pflegerats findet.

 

Bachelor und Master in der Medizin

Durch den Beschluss des Bologna-Prozesses soll es auch zur Einführung des Bachelor und Master in der Medizin kommen. Der Ausschuss Medizinstudierende im Hartmannbund sieht sich bereit, diesen Prozess aktiv mitzugestalten, wenn dabei folgende Forderungen berücksichtigt werden:

  • Eines der angestrebten Ziele im Bologna-Prozess ist eine erhöhte Mobilität. Dies kann jedoch nur durch eine Vereinheitlichung des Kerncurriculums erreicht werden. Dabei sollte die Qualität der Ausbildung in Deutschland auf hohem Niveau erhalten bleiben.
  • Nach dem Bachelor ist eine individuelle Studiengestaltung möglich:
    • Weiterführung mit Abschluss des Studiums durch den Master in der Medizin („Master Medizin“)
    • Frühzeitige (Zusatz-) Qualifikation für angrenzende Berufsfelder durch eine gezielte Auswahl an Masterstudiengängen, z.B. Master of Public Health
    • Möglichkeit zur Studiengestaltung durch vereinfachten Fachwechsel, insbesondere schon nach dem Bachelor
  • Die Implementierung des Bachelor- und Mastersystems in der Medizin birgt die Möglichkeit, das Curriculum und die Studienstruktur den neuesten Erkenntnissen anzupassen.
  • Es darf weder eine zeitliche noch inhaltliche Reduktion des Medizinstudiums erfolgen. Entgegen vieler Befürchtungen ist dies sowohl nach geltendem europäischen als auch nach deutschem Recht nicht möglich.
  • Die ärztliche Tätigkeit setzt den Abschluss mit einem Staatsexamen nach sechsjährigem Studium („Master Medizin“ inklusive einer PJ-adäquaten praktischen Ausbildung) voraus. Wir fordern, dass dies auch in Zukunft sichergestellt werden muss.
  • Jeder Medizinstudierende, der den Bachelor in der Medizin erfolgreich absolviert hat, muss Anspruch auf einen Studienplatz im Masterstudiengang der Medizin haben. Nur so kann eine ausreichende Anzahl an approbierten Ärzten sichergestellt werden.
  • Um die vollständige Ableistung des Curriculums zu gewährleisten, darf nur der Bachelor in der Medizin für den Master in der Medizin qualifizieren.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es durch die Einführung von Bachelor und Master in der Medizin zu Änderungen des bestehenden Systems kommt. Dies bietet sowohl Chancen, die es zu nutzen, als auch Risiken, die es abzuwehren gilt. Dafür setzt sich der Ausschuss Medizinstudierende im Hartmannbund durch kritisch-konstruktive Mitarbeit ein.

 

Kein drittes Pflichtfach im PJ

Der Hartmannbund hält an der aktuellen Struktur des Praktischen Jahres (PJ) mit drei Tertialen, von denen zwei Pflichtfächer und eines ein Wahlfach abdecken, fest. Eine Quartalisierung des PJs und/oder die Einführung eines weiteren Pflichtfaches bedeutet nicht nur eine stärkere Verschulung des Medizinstudiums, sondern auch ein zusätzliches mündliches Prüfungsfach im Rahmen des schon jetzt sehr lernintensiven „Hammerexamens“. Darüber hinaus würde der entstehende Bedarf an zusätzlichen Ausbildungsplätzen für ein viertes Fachgebiet ohne Qualitätsverlust sowie organisatorisch und kapazitär (Klinik und Arztpraxis) kaum zu bewältigen sein. Der mit einem weiteren Pflichtfach zusammenhängende Bürokratiezuwachs kann den medizinischen Fakultäten, Landesprüfungsämtern und zukünftigen Kollegen nicht zugemutet werden. Zur Qualitätssicherung der Ausbildungsabschnitte im PJ ist eine Aufrechterhaltung der Tertiale unabdingbar. Außerdem sollte das schon jetzt maximal verschulte Humanmedizinstudium in Deutschland weder der letzten freien Wahlmöglichkeit beraubt noch die Studierenden als zukünftige Kollegen hierdurch demotiviert werden. Freie Entscheidung für ein Fach im dritten PJ-Tertial und Freiberuflichkeit sind hohe Güter der deutschen Ärzteschaft und der universitären Ausbildung. Jeglicher Planwirtschaft als Mittel gegen Ärztemangel muss entschiedenen begegnet werden. Vielmehr ist es notwendig, die aktuellen Rahmenbedingungen der Berufsausübung für den Erhalt der Ärzte in der kurativen Medizin zu verändern.

 

Keine Studiengebühren im Examenssemester

Medizinstudierende in der Phase zwischen Praktischem Jahr (PJ) und Zweitem Abschnitt der ärztlichen Prüfung sind von der Studiengebühr zu befreien.
Da Medizinstudierende nach Ableistung des PJs das Lehrangebot der Universität nicht (mehr) in Anspruch nehmen, ist die Einforderung von Studiengebühren im so genannten Examenssemester nicht gerechtfertigt. Ebenso ist die Ungleichbehandlung der Studierenden bei der Einzugsforderung je nach Terminlage der Prüfungen – innerhalb oder außerhalb der PJ-Semester – nicht hinnehmbar. Da eine Exmatrikulation im Examenssemester zwar theoretisch möglich, aber praktisch keinesfalls empfehlenswert ist (Verlust des Studenten- und studentischen Versicherungsstatus, Immatrikulationsproblematik im Falle eines Prüfungs-Misserfolges), gibt es aus Sicht des Hartmannbundes klare Gründe für die Studiengebührenbefreiung oder -zurückerstattung in der Zeit zwischen PJ und Zweitem Abschnitt der ärztlichen Prüfung, wie sie an manchen Standorten bereits praktiziert wird.

 

Qualität der Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ)

Der Hartmannbund fordert eine einheitliche Definition der Aufgaben und Lernziele für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ). Das PJ dient im Wesentlichen der Aneignung von Fertigkeiten und Praxiskenntnissen für die Anwendung der Medizin in der Patientenversorgung. Die Inhalte und Ziele, wie sie der PJ-Lernzielkatalog des Hartmannbundes vorgibt, sollten für die Lehrkrankenhäuser und Lehrpraxen im Sinne der Ausbildungsqualität verbindlich geregelt sein.

 

PJ-Mobilität

Die Medizinstudierenden sollen bei der Wahl der Lehrkrankenhäuser für ihre PJ-Tertiale freie Entscheidung haben. Im Sinne der Gleichbehandlung der Medizinstudierenden und des Wettbewerbs unter den Lehrkrankenhäusern ist eine Ergänzung des §3 ÄAppO dahingehend erforderlich, dass die Studierenden Entscheidungshoheit darüber haben, in welchem Klinikum diese ihr Praktisches Jahr (PJ) absolvieren möchten. Die Vergabepraktiken einiger Universitätskliniken, nach welchen allein diese über die PJ-Verteilung (meist im Sinne ihrer eigenen Häuser) entscheiden, lehnt der Hartmannbund ab. Eine freie Wahlmöglichkeit der angehenden Ärzte unter den zu ihrer Universität gehörigen Lehrkrankenhäusern würde den Kliniken zudem neue Möglichkeiten bieten, auch die Qualität und Struktur ihrer Einrichtung unter Beweis zu stellen. Dieser Faktor ist vor dem Hintergrund des Nachwuchsmangels nicht zu unterschätzen.

 

PJ-Wahltertial in Arztpraxis

Um bereits während des Medizinstudiums einen hinreichenden Blick in die vertragsärztliche Versorgung zu bekommen, sollten Studierende im Praktischen Jahr die Möglichkeit erhalten, das Wahltertial grundsätzlich auch ambulant in einer Praxis absolvieren zu können. Unabhängig vom fachärztlichen oder hausärztlichen Bereich, bedeutete das für die angehenden Ärzte zugleich den frühzeitigen und überaus wichtigen Einblick in die Besonderheiten der Niederlassung als Karriereoption. Vor dem Hintergrund des Ärztemangels ist das ein nicht unerhebliches Argument.

 

Sachleistungen während des Krankenpflegepraktikums

Die Medizinstudierenden im Hartmannbund begrüßen eine Aufwertung der Leistungen während des obligatorischen Krankenpflegepraktikums in Form von Sachleistungen. Vergleichbar mit so genannten FSJlern sollten den Medizinstudenten (in spe) etwa kostenfreie Mahlzeiten zur Verfügung stehen.

 

Verkürzung des Krankenpflegepraktikums auf zwei Monate

Der Hartmannbund fordert den Gesetzgeber auf, das in der neuen ÄAppO vorgeschriebene dreimonatige Krankenpflegepraktikum auf zwei Monate zu verkürzen. Ein zweimonatiges Praktikum (entspricht circa 320 Arbeitsstunden), wie es in der alten ÄAppO festgelegt war, ist zum Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit der Pflegekräfte und des Stationsablaufes in der Klinik vollkommen ausreichend.

Insbesondere vor dem Hintergrund des ohnehin überdurchschnittlich langen Studiums sollten stattdessen stärker als bisher eine hohe Qualität der Ausbildung sowie das Kennenlernen und gegenseitige Wertschätzen der pflegerischen Berufsfelder im Mittelpunkt stehen. Dazu fordern wir einheitlich definierte Ausbildungsinhalte und eine strukturierte Ausbildung, wie sie in der von uns erstellten und von diversen Pflegeeinrichtungen empfohlenen Checkliste Krankenpflegepraktikum vorgesehen ist. Das Krankenpflegepraktikum darf sich nicht in drei Monaten Hilfsarbeiten erschöpfen!

 

 
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