Positionen und Forderungen
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Abschaffung der Studiengebühren Allgemeine Aufwandsentschädigung für Medizinstudenten im PJ Anerkennung „Rettungsassistent“ für Krankenpflegepraktikum im Medizinstudium Ausbildungskatalog für das Krankenpflegepraktikum Bachelor und Master in der Medizin Kein drittes Pflichtfach im PJ Keine Studiengebühren im Examenssemester Qualität der Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) |
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Abschaffung des Hammerexamens Die Medizinstudierenden im Hartmannbund sprechen sich gegen das Hammerexamen und für die Splittung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung aus. Wie in der alten Approbationsordnung sollten der theoretische Teil wieder vor und der praktische Teil nach dem PJ stattfinden. Bis auf die eventuelle Kosteneinsparung der Landesprüfungsämter hat das Hammerexamen keine Verbesserungen bewirkt. Die Erfahrung zeigt vielmehr, dass die Medizinstudierenden durch die Zusammenlegung der vormals getrennten mündlichen und schriftlichen Prüfungsabschnitte auf das 12. Semester inhaltlich deutlich schlechter vorbereitet in das Praktische Jahr (PJ) gehen. Dass dies viele Fakultäten erkannt und als Abhilfe eine „hauseigene“ PJ-Eingangsprüfung eingeführt haben, kann nicht im Sinne der Studierenden sein. Immerhin bedeutet dies zugleich einen zusätzlichen großen Test. Außerdem lässt die Prüfungsphase im Anschluss an das PJ nur wenig Lernzeit für das Hammerexamen. Die Komplexität der jetzigen Prüfung müsste eigentlich mehr Zeit zum Lernen nach sich ziehen. Da man während des PJs allerdings 40h pro Woche arbeiten muss, ist das in der Praxis aber nicht der Fall.
Abschaffung der Studiengebühren Der Hartmannbund fordert die Abschaffung der Studiengebühren für Studierende in der Regelstudienzeit.
Abschaffung des TMS Der Medizinstudierenden im Hartmannbund halten den nur an wenigen Universitäten durchgeführten „Test für Medizinische Studiengänge“ (TMS) für überflüssig und fordern dessen Abschaffung als Auswahlkriterium für die Zulassung zum Medizinstudium. Stattdessen sollen persönliche Auswahlgespräche stärkere Berücksichtigung finden.
Allgemeine Aufwandsentschädigung für Medizinstudenten im PJ Die Medizinstudierenden im Hartmannbund fordern eine allgemeine Einführung einer PJ-Aufwandsentschädigung. Ob als Geldbetrag oder als geldwerte Vorteile (Unterkunft, Verpflegung, Bücher etc.) ist diese Honorierung der studentischen Leistungen im PJ ein wichtiges Instrument der Wertschätzung.
Anerkennung „Rettungsassistent“ für Krankenpflegepraktikum im Medizinstudium Die Medizinstudierenden im Hartmannbund fordert den Gesetzgeber auf, den § 6 Absatz 2 der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) um die krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Rettungsassistenten zu ergänzen.
Ausbildungskatalog für das Krankenpflegepraktikum Häufig werden Pflegepraktikanten in pflegefernen Bereichen eingesetzt, die ein Lernziel nicht erkennen lassen. Eine lehrorientierte Einbindung und Einführung in den Tätigkeitsbereich der Pflege ist aber nötig. Ziel sollte der Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit einer Pflegekraft und des Stationsablaufes sein, um in der späteren ärztlichen Tätigkeit die wichtigen Bedingungen der Pflege angemessen berücksichtigen und die Teamarbeit fördern zu können. Auf Initiative des Hartmannbundes forderte der Deutsche Ärztetag 2007 in Münster daher die verpflichtende Implementierung von Lernzielen für das Pflegepraktikum im Rahmen der ärztlichen Ausbildung (§ 6 Ärztliche Approbationsordnung - ÄAppO). Hierzu haben die Medizinstudierenden im Hartmannbund eine Checkliste erstellt, die sowohl die Zustimmung der Bundesärztekammer als auch des Deutschen Pflegerats findet.
Bachelor und Master in der Medizin Durch den Beschluss des Bologna-Prozesses soll es auch zur Einführung des Bachelor und Master in der Medizin kommen. Der Ausschuss Medizinstudierende im Hartmannbund sieht sich bereit, diesen Prozess aktiv mitzugestalten, wenn dabei folgende Forderungen berücksichtigt werden:
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es durch die Einführung von Bachelor und Master in der Medizin zu Änderungen des bestehenden Systems kommt. Dies bietet sowohl Chancen, die es zu nutzen, als auch Risiken, die es abzuwehren gilt. Dafür setzt sich der Ausschuss Medizinstudierende im Hartmannbund durch kritisch-konstruktive Mitarbeit ein.
Kein drittes Pflichtfach im PJ Der Hartmannbund hält an der aktuellen Struktur des Praktischen Jahres (PJ) mit drei Tertialen, von denen zwei Pflichtfächer und eines ein Wahlfach abdecken, fest. Eine Quartalisierung des PJs und/oder die Einführung eines weiteren Pflichtfaches bedeutet nicht nur eine stärkere Verschulung des Medizinstudiums, sondern auch ein zusätzliches mündliches Prüfungsfach im Rahmen des schon jetzt sehr lernintensiven „Hammerexamens“. Darüber hinaus würde der entstehende Bedarf an zusätzlichen Ausbildungsplätzen für ein viertes Fachgebiet ohne Qualitätsverlust sowie organisatorisch und kapazitär (Klinik und Arztpraxis) kaum zu bewältigen sein. Der mit einem weiteren Pflichtfach zusammenhängende Bürokratiezuwachs kann den medizinischen Fakultäten, Landesprüfungsämtern und zukünftigen Kollegen nicht zugemutet werden. Zur Qualitätssicherung der Ausbildungsabschnitte im PJ ist eine Aufrechterhaltung der Tertiale unabdingbar. Außerdem sollte das schon jetzt maximal verschulte Humanmedizinstudium in Deutschland weder der letzten freien Wahlmöglichkeit beraubt noch die Studierenden als zukünftige Kollegen hierdurch demotiviert werden. Freie Entscheidung für ein Fach im dritten PJ-Tertial und Freiberuflichkeit sind hohe Güter der deutschen Ärzteschaft und der universitären Ausbildung. Jeglicher Planwirtschaft als Mittel gegen Ärztemangel muss entschiedenen begegnet werden. Vielmehr ist es notwendig, die aktuellen Rahmenbedingungen der Berufsausübung für den Erhalt der Ärzte in der kurativen Medizin zu verändern.
Keine Studiengebühren im Examenssemester Medizinstudierende in der Phase zwischen Praktischem Jahr (PJ) und Zweitem Abschnitt der ärztlichen Prüfung sind von der Studiengebühr zu befreien.
Qualität der Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) Der Hartmannbund fordert eine einheitliche Definition der Aufgaben und Lernziele für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ). Das PJ dient im Wesentlichen der Aneignung von Fertigkeiten und Praxiskenntnissen für die Anwendung der Medizin in der Patientenversorgung. Die Inhalte und Ziele, wie sie der PJ-Lernzielkatalog des Hartmannbundes vorgibt, sollten für die Lehrkrankenhäuser und Lehrpraxen im Sinne der Ausbildungsqualität verbindlich geregelt sein.
PJ-Mobilität Die Medizinstudierenden sollen bei der Wahl der Lehrkrankenhäuser für ihre PJ-Tertiale freie Entscheidung haben. Im Sinne der Gleichbehandlung der Medizinstudierenden und des Wettbewerbs unter den Lehrkrankenhäusern ist eine Ergänzung des §3 ÄAppO dahingehend erforderlich, dass die Studierenden Entscheidungshoheit darüber haben, in welchem Klinikum diese ihr Praktisches Jahr (PJ) absolvieren möchten. Die Vergabepraktiken einiger Universitätskliniken, nach welchen allein diese über die PJ-Verteilung (meist im Sinne ihrer eigenen Häuser) entscheiden, lehnt der Hartmannbund ab. Eine freie Wahlmöglichkeit der angehenden Ärzte unter den zu ihrer Universität gehörigen Lehrkrankenhäusern würde den Kliniken zudem neue Möglichkeiten bieten, auch die Qualität und Struktur ihrer Einrichtung unter Beweis zu stellen. Dieser Faktor ist vor dem Hintergrund des Nachwuchsmangels nicht zu unterschätzen.
PJ-Wahltertial in Arztpraxis Um bereits während des Medizinstudiums einen hinreichenden Blick in die vertragsärztliche Versorgung zu bekommen, sollten Studierende im Praktischen Jahr die Möglichkeit erhalten, das Wahltertial grundsätzlich auch ambulant in einer Praxis absolvieren zu können. Unabhängig vom fachärztlichen oder hausärztlichen Bereich, bedeutete das für die angehenden Ärzte zugleich den frühzeitigen und überaus wichtigen Einblick in die Besonderheiten der Niederlassung als Karriereoption. Vor dem Hintergrund des Ärztemangels ist das ein nicht unerhebliches Argument.
Sachleistungen während des Krankenpflegepraktikums Die Medizinstudierenden im Hartmannbund begrüßen eine Aufwertung der Leistungen während des obligatorischen Krankenpflegepraktikums in Form von Sachleistungen. Vergleichbar mit so genannten FSJlern sollten den Medizinstudenten (in spe) etwa kostenfreie Mahlzeiten zur Verfügung stehen.
Verkürzung des Krankenpflegepraktikums auf zwei Monate Der Hartmannbund fordert den Gesetzgeber auf, das in der neuen ÄAppO vorgeschriebene dreimonatige Krankenpflegepraktikum auf zwei Monate zu verkürzen. Ein zweimonatiges Praktikum (entspricht circa 320 Arbeitsstunden), wie es in der alten ÄAppO festgelegt war, ist zum Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit der Pflegekräfte und des Stationsablaufes in der Klinik vollkommen ausreichend. Insbesondere vor dem Hintergrund des ohnehin überdurchschnittlich langen Studiums sollten stattdessen stärker als bisher eine hohe Qualität der Ausbildung sowie das Kennenlernen und gegenseitige Wertschätzen der pflegerischen Berufsfelder im Mittelpunkt stehen. Dazu fordern wir einheitlich definierte Ausbildungsinhalte und eine strukturierte Ausbildung, wie sie in der von uns erstellten und von diversen Pflegeeinrichtungen empfohlenen Checkliste Krankenpflegepraktikum vorgesehen ist. Das Krankenpflegepraktikum darf sich nicht in drei Monaten Hilfsarbeiten erschöpfen!
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