Gute Gründe, die für eine Mitgliedschaft im Hartmannbund sprechen:
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Mitglied des Hartmannbunds kann jede(r) zur Ausübung seines Berufes in Deutschland befugte Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt werden. Studierende der Medizin können als außerordentliche Mitglieder beitreten. Das Gleiche gilt für Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Wohnsitz und/oder ihrer Tätigkeit außerhalb Deutschlands. Ärztliche Verbände haben im Rahmen einer korporativen Mitgliedschaft die Möglichkeit beizutreten. Genaueres regeln die Satzung und die aktuelle Beitragsordnung des Hartmannbundes. |
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Ja, ich will Mitglied im Hartmannbund werden!
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Beitrittserklärung: |
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Online-Formular: |
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