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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antwort auf eine Reihe häufig gestellter Fragen an das Referat Medizinstudium im Hartmannbund.

 

Vor dem Studium

 

  • Gibt es Alternativen zur Zulassung zum Medizinstudium über die ZVS?

Da das Medizinstudium nach wie vor ein sehr begehrter Studiengang ist, führt an der ZVS im Prinzip kein Weg vorbei. Seit dem Wintersemester 2005/06 lautet das Vergabeverfahren der ZVS wie folgt:

20 Prozent der Plätze gehen an die Abiturbesten (Numerus clausus)
20 Prozent werden nach Wartezeit vergeben
60 Prozent sollen die Hochschulen selbst auswählen können.

Die Bundesländer legen in ihren Landesgesetzen fest, nach welchen Kriterien die Hochschulen Bewerber zum Studium zulassen sollen (innerhalb der oben genannten 60 Prozent).

 

  • Meine Abiturnote war nicht gut genug, um direkt für das Medizinstudium zugelassen zu werden. Wie kann ich meine Wartezeit nun sinnvoll nutzen?

Grundwehrdienst bei der Bundeswehr, Zivildienst oder auch Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Hieraus ergibt sich jeweils eine Wartezeit von 2 Semestern. Dabei können gerade der Zivildienst und das FSJ kann dazu genutzt werden, um schon einmal die 3 Monate Krankenhauspraktikum, die bis zum Physikum abgeleistet werden müssen, in Angriff zu nehmen. Weitere Wartesemester ergeben sich nur aus Zeiten, in nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Alternativ gibt diverse medizinische Ausbildungsberufe, die sowohl für das Sammeln von Wartesemestern wie auch für das spätere Medizinstudium von Vorteil sein können. Beispiele hierfür sind Krankenpfleger/-schwester, Physiotherapeut/in, Operationstechnische(r) Assistent/in (OTA), Medizintechnische(r) Assistent/in (MTA), Hebamme etc.

 

 

Doppelstudium Human- und Zahnmedizin

 

  • An welcher Medizinischen Fakultät Deutschlands kann ich - mit Berufsziel Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie - gleichzeitig Human- und Zahnmedizin studieren?

Der Hartmannbund hat bei den Fakultäten nachgefragt und das Ergebnis in einer Übersicht zusammengestellt.

 

 

Haftpflichtversicherung

 

  • Wo finde ich meine Versicherungsbestätigung?

Die Bestätigung deiner kostenfreien Berufs- und Privathaftpflichtversicherung findest du in der Willkommens-Post, die du zu Beginn deiner Hartmannbund-Mitgliedschaft zugesandt bekommen hast. Sie gilt bis einschließlich 10. Studiensemester (maximal aber bis sieben Jahre ab Studienbeginnjahr) und ist auch ohne Nennung deines Namens gültig.

Wer die Versicherungsbestätigung "verlegt" hat, kann diese im Referat Medizinstudium neu anfordern.

 

  • Ich absolviere ein PJ-Tertial im Ausland. Gibt es für meine Haftpflichtversicherung auch einen fremdsprachigen Nachweis?

Wer seine Famulatur oder sein PJ im Ausland absolviert, benötigt zum Teil fremdsprachig ausgestellte Nachweise. Englisch, französisch oder spanisch: Bei Bedarf kann deine Haftpflichtversicherungsbestätigung in diesen Sprachen ausgestellt werden. Wende dich hierzu unter Nennung deiner Hartmannbund-Mitgliedsnummer entweder an den entsprechenden Ansprechpartner bei der Deutschen Ärzte Versicherung (Tel.: 0221 148-23190) oder an das Referat Medizinstudium.

 

  • Ich komme demnächst ins PJ. Was muss ich tun, um dann weiterhin einen Haftpflichtversicherungsschutz über den Hartmannbund zu haben?

Der Haftpflichtversicherungsschutz über den Hartmannbund ist bis einschließlich 10. Studiensemester ein obligatorischer. Ab dem PJ muss dieser, um weiter kostenfrei vom Hartmannbund übernommen zu werden, angepasst – sprich personalisiert - werden. Hierzu ist es notwendig, sich rechtzeitig vor PJ-Start mit deinem Repräsentanten der Deutschen Ärzte Finanz in Verbindung zu setzen, um die entsprechenden Formalitäten zu klären.

Die Umstellung der Versicherung bei deinem DÄF-Repräsentant bzw. MEDI-LEARN Clubbetreuer lohnt sich doppelt: Beim persönlichen Termin vor Ort erhältst du als MEDI-LEARN Club Mitglied zusätzlich ein wertvolles PJ-Geschenk!

 

 

MEDI-LEARN Club

 

  • Ich war bisher nur Hartmannbund-Mitglied, bin nun aber auch dem MEDI-LEARN Club (MLC) beigetreten. Was muss ich tun, dass ich künftig keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle?

Hast du die Doppelmitgliedschaft beim Hartmannbund angemeldet, ist keine weitere Meldung notwendig. Du wirst automatisch umgestuft und zahlst bis einschließlich ein Jahr nach Approbation keine Mitgliedsbeiträge (mehr). Wenn du dich beim MLC anmeldest, gibst du deine Mitgliedschaft im Hartmannbund zwar an, solltest den Hartmannbund unabhängig davon aber am besten noch extra darüber informieren. Zwar findet ein entsprechender Datenabgleich statt, kann aber aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen manchmal nur mit gewisser Verzögerung erfolgen. In diesem Fall können wir eine Rückerstattung eventuell gezahlter Mitgliedsbeiträge nicht garantieren.

 

Studiengebühren

 

  • In welchem Bundesland werden Studiengebühren erhoben?

>>> Übersicht über Studiengebühren in den Bundesländern - allgemein

 

  • Muss ich Studiengebühren zahlen, obwohl ich "nur" noch für das Hammerexamen lerne und Leistungen der Universität gar nicht mehr in Anspruch nehme, oder könnte ich mich theoretisch auch exmatrikulieren?

>>> Übersicht über Studiengebühren im Examenssemester

 

 

 

Die Antwort auf deine Frage ist nicht dabei? Dann profitiere als Mitglied des Hartmannbundes von der kostenfreien Beratung rund um das Medizinstudium sowie die ärztliche Weiterbildung.

 

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