Organisation
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Die Friedrich-Thieding-Stiftung setzt sich zusammen aus dem Vorstand, dem Stiftungsrat und dem Kuratorium. Dem Vorstand obliegt in erster Linie die Verwaltung der Stiftung. Der Stiftungsrat berät das Kuratorium bei seinen Beschlüssen oder Richtlinien über Art und Umfang der Förderung im Rahmen des Stiftungszweckes. Das Kuratorium bestimmt die Richtlinien für die Verwendung der Mittel der Stiftung im Rahmen des Stiftungszweckes, wählt die Mitglieder des Vorstandes, bestellt den Stiftungsrat, ist für die Genehmigung des Haushaltsplanes und Jahresabschluss sowie für Satzungsänderungen zuständig. |


