Arbeitskreise
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Zur Bearbeitung von Sonderaufgaben mit besonderer fachlicher Zielsetzung kann der Gesamtvorstand Arbeitskreise benennen. Die Anerkennung beschließt die Hauptversammlung. Die Aufgaben eines Arbeitskreises werden vom Geschäftsführenden Vorstand, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Gesamtvorstand, festgelegt. Die Arbeitskreise können sich mit Zustimmung des Geschäftsführenden Vorstandes eigene Aufgaben stellen. |
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Fünf Arbeitskreise sind derzeit im Hartmannbund aktiv tätig:
Arbeitskreis I – "Ambulante Versorgung" Arbeitskreis II – "Ärzte in der stationären Versorgung" Arbeitskreis III – "Gesundheitsdienste" |

