Ambulante Kodierrichtlinien
Der Hartmannbund erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit einer sauberen Kodierung ärztlicher Diagnosen. Dies liegt sowohl im Interesse der Patienten, die Anspruch auf eine detaillierte Dokumentation ihrer Erkrankungen haben, als auch im Sinne der Transparenz bei der Abrechnung erbrachter Leistungen – im Rahmen der aktuell geltenden Honorarverteilungssystematik* vor allem hinsichtlich einer vom Hartmannbund geforderten morbiditätsorientierten Vergütung. Das Morbiditätsrisiko darf nicht von den Ärzten getragen werden. Die gesetzlich geforderten, vom Institut des Bewertungsausschusses entwickelten und zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband abgestimmten neuen Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) stellen jedoch Anforderungen, die weder der Relevanz bei Behandlungen noch der Realität des ärztlichen Arbeitsalltags gerecht werden. Der Hartmannbund plädiert dafür, Diagnosen nur soweit erfassen zu lassen, wie dies – in Abhängigkeit vom Fachgebiet – für eine erfolgreiche Behandlung notwendig sei. Praxisferner Bürokratie- und Datenwahnsinn darf nicht zum Zuge kommen. Der Hartmannbund befürwortet eine konstruktive kritische Betrachtung der AKR, plädiert für eine Verlängerung der Testphase und bedauert die unzureichende Informationspolitik der KBV. * Grundsätzlich fordert der Hartmannbund eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip und der damit verbundenen Vergütung nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab, die als Ergebnis der systematischen Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bürokratisch, dirigistisch und weder für Ärzte noch für Versicherte transparent und nachvollziehbar ist. Stattdessen ist die Kostenerstattung als primäre Vergütungs- und Abrechnungssystematik auf der Basis von Einzelleistungen einzuführen, um eine transparente und leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen gewährleisten zu können. |
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