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Bologna-Prozess

1999 haben 29 europäische Bildungsminister – darunter auch der deutsche – die Erklärung von Bologna unterzeichnet. Zentrales Ziel ist die Förderung eines gemeinsamen leistungsfähigen europäischen Hochschulwesens. Das Studium soll damit europaweit vergleichbarer, schneller und berufsnäher gestaltet sowie die Mobilität und die Kooperationsmöglichkeiten von Studierenden und Akademikern gefördert werden. Kernelemente sind ein dreigliedriges System aus den Studienzyklen Bachelor, Master und Doctor, ein einheitliches Bewertungssystem sowie einheitliche Kerncurricula. 2007 hatten bereits insgesamt 45 europäische Staaten und der Heilige Stuhl die Erklärung unterzeichnet.

Bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses stellen die Staatsexamens-Studiengänge – allen voran Medizin und Jura – eine besondere Schwierigkeit dar. In Deutschland hat sich die linear aufgebaute Ausbildung zum Arzt etabliert. Nicht zuletzt bürgt das Staatsexamen selbst für die hohe Qualität der Ausbildung. Im Hinblick auf eine Neustrukturierung mit Bachelor- und Master-Abschlüssen sind hingegen noch viele Fragen offen. Was zum Beispiel ist ein Bachelor of Medicine? Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang gestaltet?

Der Umsetzung des Bologna-Prozesses im Medizinstudium steht der Hartmannbund daher kritisch-konstruktiv gegenüber. Grundsätzlich begrüßt er die Förderung studentischer Mobilität auf europäischer und nationaler Ebene, hält aber die gleichzeitige Beibehaltung  der Ausbildungsqualität bei einer Umstellung auf Bachelor/Master für unabdingbar. Einen „Arzt light“ darf es nicht geben.

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