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Delegation ärztlicher Leistungen

Die Behandlung und gesundheitliche Versorgung der Patienten ist eine originär ärztliche Tätigkeit. Anamnese, Diagnose und Therapie sind die zentralen Säulen ärztlichen Handelns und müssen auch in Zukunft ausschließlich Ärzten vorbehalten sein. Ärztliche Kernkompetenz wird auch in Zukunft unverzichtbar sein. Nur wer eine vollumfängliche Ausbildung als Arzt erhält, darf in diesem Beruf eigenverantwortlich tätig werden. Delegation unter ärztlicher Aufsicht ist möglich, Substitution lehnen wir aus berufsethischen und haftungsrechtlichen Gründen strikt ab. Und auch dort, wo der Arzt von reinen Verwaltungsakten entlastet werden kann, wo bürokratische Abläufe von Dritten übernommen werden oder unter ärztlicher Aufsicht nachgeordnete Tätigkeiten delegiert werden, wird die Ärzteschaft dies vorurteilsfrei prüfen. In jedem Fall muss jedoch der behandelnde Arzt die zentrale Koordinationsrolle einnehmen. Es liegt in der alleinigen Kompetenz des Arztes nachgeordnete Tätigkeiten oder auch Segmente ärztlicher Tätigkeiten zu delegieren. Der Arzt stellt die Diagnose und die Prognose, leitet die Behandlung ein und überprüft den Krankheitsverlauf sowie deren Heilung. Er ist derjenige, dem gegenüber Berichtspflicht besteht.

Der zunehmende Ärztemangel darf nicht dazu führen, dass originär ärztliche Tätigkeiten in die Verantwortung anderer Gesundheitsberufe verlagert werden. Auch darf eine mögliche Einführung des Bachelors nicht den "Arzt light" etablieren. Stattdessen fordert der Hartmannbund eine nachhaltige und demografiefeste Finanzierung des Gesundheitswesens, um den Arztberuf wieder attraktiver zu machen und somit einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, den Ärztemangel einzudämmen.

 

Ärztemangel

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