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Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich zum 1. Januar 2006 eingeführt werden. Der Start der Karte, die den zentralen Schlüssel einer umfassenden Telematikinfrastruktur darstellt, verzögerte sich aus technischen und organisatorischen Gründen bereits mehrfach. Der Hartmannbund begrüßt dieses Projekt im Sinne der Patientenversorgung grundsätzlich, da es zu einer Vereinfachung der Praxisabläufe, einer verbesserten Kommunikation der Leistungserbringer untereinander sowie zur Ausschöpfung von Effizienzreserven beiträgt.

Gleichzeitig stellt der Hartmannbund an die flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen Telematikinfrastruktur folgende Bedingungen:

  • Prinzip der Freiwilligkeit: Ärzte dürfen nicht zur Teilnahme gezwungen werden.
  • Einfache Handhabung: Der Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte darf im Praxisalltag nicht zu zeitlichem und organisatorischem Mehraufwand führen.
  • Datenschutz: Die Patientendaten müssen uneingeschränkt vor äußeren Zugriffen – welcher Art auch immer – zuverlässig geschützt sein.
  • Gesicherte Finanzierung: Die Karte muss für die Ärzte kostenneutral finanziert werden.
  • Alle Feldtests müssen unter Echtzeitbedingungen erfolgreich abgeschlossen sein.

Alle Punkte sind bislang zweifelhaft beziehungsweise ungeklärt. So bestehen Spitzenvertreter der Krankenkassen auf einer Verpflichtung der Ärzte zur Teilnahme. Die bisherigen Praxistests haben eine Reihe technischer Probleme offenbart und gezeigt, dass der Einsatz der Karte in der Praxis zu zeitlichem und organisatorischem Mehraufwand führt. Das derzeit gültige BKA-Gesetz lässt trotz der ärztlichen Schweigepflicht ausdrücklich auch bei Ärzten Online-Durchsuchungen zu. Dass Patientendaten innerhalb der Telematikinfrastruktur im Rahmen solcher Durchsuchungen nicht betroffen sind, ist zumindest fraglich. Die Kostenfrage ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit lediglich drei Funktionen bewertet der Hartmannbund zurückhaltend, begrüßt jedoch die Einigung der gematik auf eine neue Handlungsstrategie.

Besonders kritisch beurteilt der Hartmannbund die gesetzliche Verpflichtung der niedergelassenen Ärzte, den Versichertenstammdatenabgleich vornehmen zu müssen. Damit sind sie künftig zur Online-Anbindung an die Telematikinfrastruktur und zur Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkassen verpflichtet. Freiwillig bleibt lediglich die Anbindung des Praxisverwaltungssystems an die Telematikinfrastruktur. Diese Regelung beinhaltet eine Vielzahl offener Fragen. So ist unklar, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Pflicht zur Prüfung der Leistungspflicht ergeben.

Der Hartmannbund fordert die politisch Verantwortlichen auf, bei der Realisierung dieses zweifellos wichtigen und ehrgeizigen Projekts die Kritik der Ärzte ernst zu nehmen, sie in die Entwicklung mit einzubeziehen und praxisnahe Lösungen zu berücksichtigen.

 

Ärztliche Schweigepflicht

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