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Freiberuflichkeit

Die ärztliche Freiberuflichkeit ist der Garant für die Entscheidungsfreiheit und die Qualität der ärztlichen Berufsausübung. Dazu gehört vor allem die ärztliche Therapiefreiheit.

Allein die Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung garantieren, dass Patienten ihren Ärzten vertrauen. Nur so können sie sicher sein, dass Ärzte in ihren Handlungsweisen nicht durch ökonomische oder staatliche Zwänge eingeengt sind, sondern einzig dem Wohle des Patienten verantwortlich sind.

Im aktuellen Gesundheitssystem ist die Freiberuflichkeit des Arztes durch eine Reihe von Reglementierungen (Arznei- und Heilmittelbudget, Zweitmeinungsverfahren, Rabattverträge) stark eingeschränkt. Dies ist eine direkte Folge der seit Jahren bestehenden Unterfinanzierung.

Der Hartmannbund macht sich daher für einen Umbau der Finanzierung des Gesundheitswesens stark. Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt darf nicht immer mehr durch Institutionalisierung und Reglementierung seiner Individualität beraubt werden.

 

Finanzierung des Gesundheitswesens

Therapiefreiheit

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