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Krankenhausfinanzierung

Der stationäre Sektor leidet seit Jahren unter einer mangelnden Finanzierung. Das betrifft sowohl die Kosten für den laufenden Betrieb, die über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden, als auch die Investitionskosten, die die Länder zu übernehmen haben. Der inzwischen nötige Bedarf an Investitionen wird bundesweit mit 30 Milliarden Euro beziffert. Seit 2004 gilt bei der Leistungsvergütung das DRG-System (DRG = diagnosis related groups). Dahinter verbirgt sich ein Pauschalensystem auf der Basis von diagnosebezogenen Fallgruppen: Ein Fall wird entsprechend der gestellten Diagnose pauschal nach dem Branchendurchschnitt vergütet und nicht nach dem tatsächlichen Aufwand. Die Krankenhäuser stehen damit unter einem hohen Kostendruck. Sie sind zu Einsparungen gezwungen, um den Betrieb aufrecht erhalten und vor allem um dringend nötige Investitionen tätigen zu können. Dabei sparen sie vor allem an Personal. Finanzmittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung werden so zweckentfremdet für notwendige Investitionen genutzt. Die Folgen sind unzumutbare Arbeitsbedingungen für Ärzte und Pflegepersonal, eine Gefährdung der Patientenversorgung und eine völlig intransparente Finanzierungssituation.

Der Hartmannbund fordert daher die Länder auf, ihren Investitionsverpflichtungen nachzukommen. Zugleich muss das DRG-System umgestaltet und angepasst sowie eine transparente Finanzierung der Krankenhäuser gewährleistet werden.

 

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