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Praxisgebühr

Seit 2004 müssen Ärzte beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt in einem Quartal von den gesetzlich Versicherten eine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro einziehen. Die Gebühr wird quartalsweise fällig, ausgenommen sind Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sowie Schutzimpfungen. Dieses Geld wird dem Arzt direkt von seinem Honorar abgezogen. Das heißt, die Ärzte haben durch die Praxisgebühr keine zusätzlichen Einnahmen. Stattdessen haben sie zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu bewältigen.

Die Praxisgebühr ist in ihrer jetzigen Form als Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten ungeeignet und dient lediglich Generierung zusätzlicher Einnahmen für die gesetzlichen Krankenkassen. Der Hartmannbund fordert ihre Abschaffung.

 

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