Rabattverträge
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Der Hartmannbund begrüßt den Ansatz des Gesetzgebers, Einsparpotentiale im Bereich der Arzneimittel unmittelbar bei den Arzneimittelherstellern zu erschließen. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharma-Herstellern können ein Weg sein, im Bereich der Arzneimittel die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen. Rabattverträge (und die Vielzahl der anderen Regelungen zur Kostenkontrolle der Arzneimittelausgaben) tragen jedoch nur bedingt zu einer Entlastung der GKV bei. Im derzeitigen GKV-System stellen sie lediglich ein politisch gefördertes Instrument zur Kostendämpfung dar, konterkarieren kollektive Regelungen (wie zum Beispiel Festbeträge), sind haftungsrechtlich problematisch und laufen möglichen Innovationsbestrebungen zuwider, da sie unter den Herstellern vor allem einen Preis- und keinen Qualitätswettbewerb befördern. Zudem wirken sich Rabattverträge bei den Patienten nachteilig in Form von Akzeptanz- und Dosierungsproblemen aus: Wenn sich Größe und Aussehen der wirkstoffgleichen Präparate ändern, beeinträchtigt das gerade bei älteren und multimorbiden Patienten die Compliance. Im Übrigen sind Rabattverträge eine Form der Rationierung: Die gesetzlich Versicherten einer Kasse erhalten bei bestimmten Wirkstoffen nur die Präparate, für die ihre Kasse entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Diese Sparpolitik geht zulasten der Patienten: Studien haben nachgewiesen, dass knapp die Hälfte der Patienten nach der Umstellung auf Rabattarzneimittel über neue Nebenwirkungen klagten. Ein Viertel gab an, starke Nebenwirkungen festgestellt zu haben. Neun Prozent der Probanden mussten im Zusammenhang mit der Umstellung sogar ambulant oder stationär behandelt werden.
Finanzierung des Gesundheitswesens |

