Therapiefreiheit
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Die Therapiefreiheit des Arztes meint vor allem Methoden- und Verordnungsfreiheit, das heißt die Freiheit des Therapeuten zu entscheiden, welche Methode der Diagnostik und Therapie angezeigt ist. Diese wird jedoch durch zahlreiche Reglementierungen in der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit stark eingeschränkt. Grund ist die Unterfinanzierung des Systems und zunehmende Rationierungstendenzen. So hat der Arzt ein Arzneimittelbudget, das er nur unter bestimmten Bedingungen überschreiten darf. Auch kann die Kasse des Versicherten mit einem Arzneimittelhersteller für einen bestimmten Wirkstoff einen Rabattvertrag geschlossen haben, so dass der Arzt nur ein bestimmtes Präparat verschreiben kann. Der Arzt ist damit zu einer Verordnung nach Kassenlage gezwungen, wenn er nicht mit seinem eigenen Vermögen für "zuviel" verordnete Präparate haften will. Dies ist nicht im Geringsten akzeptabel, denn der Arzt kann damit nicht immer frei – und das heißt primär im Interesse des Patienten – entscheiden. Das widerspricht den ethischen Grundsätzen des Arztes und schadet dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt über sogenannte ärztliche Zweitmeinungen – teilweise online oder per Telefon! – unmittelbar in das Therapiegeschehen ihrer Versicherten einzugreifen versuchen, wobei wirtschaftliche Interessen mit dem Ziel von eventuellen Leistungseinschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund fordert der Hartmannbund einen Umbau der Finanzierung des Gesundheitswesens, der die Therapiefreiheit des Arztes zum Wohle der Patienten unbedingt und ohne rein ökonomisch indizierte Einschränkungen gewährleistet, sowie die Einhaltung des Berufsrechts, dass Diagnostik und Therapieempfehlungen ohne persönliche Untersuchungen strikt untersagt.
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