Vergütung ärztlicher Leistungen
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Der Geldfluss in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist intransparent und die Verteilungssystematik so kompliziert, dass sie selbst Eingeweihten kaum noch vermittelbar ist. In der GKV gilt derzeit das Sachleistungsprinzip. Der Patient erhält gegen Vorlage seiner Krankenversicherungskarte im Erkrankungsfall alle notwendigen im GKV-Leistungskatalog enthaltenen Leistungen. Der Arzt rechnet bei der für seine Region zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab. Grundlage der Abrechnung ist der Erweiterte Bewertungsmaßstab (EBM). Das Geld, das die KVen an die Ärzte nach einem komplizierten Verfahren verteilen, stammt von den Kassen. Die Kassen erhalten ihre finanziellen Zuweisungen ebenfalls nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel aus dem Gesundheitsfonds, in den die Beitragszahler monatlich einzahlen. Die für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehende Geldmenge handelt jede der 17 KVen mit den Kassen für ein Jahr im Voraus aus. Gleichzeitig ist die Höhe der Beiträge an die Höhe der Löhne gekoppelt. Dadurch ist die für die Versorgung zur Verfügung stehende Geldmenge generell begrenzt und das gesamte System strukturell unterfinanziert. Dies führt zu einer bürokratischen überregulierten Budget- und Verteilungspolitik, die die Patientenversorgung gefährdet, die Therapiefreiheit des Arztes stark einschränkt und – im Falle von Regressforderungen aufgrund überzogener Arzneimittelbudgets – dessen berufliche Existenz bedroht. Im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV), in der das Kostenerstattungsprinzip gilt, ist eine transparente und leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen gewährleistet. Kostenerstattung heißt, dass der Arzt dem Patienten auf der Basis einer bundesweit einheitlichen Gebührenordnung eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausstellt, die dieser dann bei seiner Krankenkasse einreicht und erstattet bekommt. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Hartmannbund fordert daher in der GKV die Einführung einer Kostenerstattung mit sozial verträglicher Selbstbeteiligung, damit:
Dabei muss gewährleistet bleiben, dass jeder Bürger jederzeit freien Zugang zur medizinischen Versorgung besitzt. Dies ist jedoch originäre Aufgabe des Staates (zum Beispiel über Unterstützungsleistungen aus Steuermitteln) und gehört nicht zum Leistungsportfolio einer Krankenversicherung.
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