Vertragswettbewerb
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Mit den Selektivverträgen in ihrer aktuellen Form hat der Gesetzgeber 2007 den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, mit Ärzten und Ärzteverbänden die haus- und fachärztliche Versorgung unabhängig von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu regeln. Gleichzeitig ist damit der stationäre Sektor gegenüber dem ambulanten geöffnet worden: Krankenhäuser und Kliniken dürfen im Rahmen solcher Verträge auch ambulante Versorgungsleistungen erbringen. Ziel dieser Direktverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern unter Ausschluss der KVen war es, über einen Vertragswettbewerb außerhalb des Kollektivvertrags Effizienzreserven im Gesundheitswesen auszuschöpfen. Der Hartmannbund befürwortet den Vertragswettbewerb, wenn es sich dabei um einen tatsächlich freien Leistungs- und Qualitätswettbewerb handelt. Dazu müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein: ein liberal organisiertes und kostendeckend finanziertes Gesundheitssystem, eine Begrenzung staatlicher Einflussnahme auf das Nötigste sowie klare und für alle Beteiligten in gleichem Maße geltende Wettbewerbsregeln. Dies ist jedoch nicht der Fall. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen staatlich sanktionierten Scheinwettbewerb mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen (Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, Hausarztzentrierte Versorgung). Dem erteilt der Hartmannbund eine klare Absage. Das ist Etikettenschwindel. Ein derartiger Verteilungskampf um begrenzte finanzielle Ressourcen
Selektivverträge, die nicht primär der Verbesserung der Patientenversorgung dienen, lehnt der Hartmannbund ab. Der Hartmannbund befürwortet Einzel- und Sonderverträge, die die Patientenversorgung verbessern und durch deren Finanzierung keine Arztgruppe zugunsten einer anderen benachteiligt wird.
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