Wolfram: Noch immer sitzen viele Lehrkrankenhäuser die berechtigten Ansprüche der Medizinstudierenden aus

Eine faire Entlohnung ihrer Leistungen im Krankenhaus während des Praktischen Jahres (PJ), das wäre für die Medizinstudierenden im Hartmannbund eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Satzes – aktuell 735 Euro. Und für diese Forderung treten die jungen Nachwuchsmediziner seit geraumer Zeit energisch ein. Doch welche Lehrkrankenhäuser zahlen eigentlich (inzwischen) eine Aufwandsentschädigung? Und wenn, in welcher Höhe? Und wer sitzt die berechtigten Forderungen der Medizinstudierenden weiterhin völlig unbeeindruckt aus?! Antworten auf diese Frage gibt jetzt die brandaktuelle „PJ-Liste“ des Hartmannbundes. Die Liste gewährt Aufschluss über die „Zahlungsmoral“ von 768 Lehrkrankenhäusern in Deutschland und bietet z.B. Einblicke in gebotene Sachleistungen der Kliniken – alles in allem eine hervorragende Orientierungshilfe bei der Suche nach PJ-Stellen.

„Die Liste soll aber nicht nur Entscheidungshilfe sein, sie soll auch den Druck auf diejenigen Lehrkrankenhäuser erhöhen, die es noch immer nicht für notwendig halten, die von den Studierenden im Praktischen Jahr erbrachten Leistungen, angemessen zu würdigen. Hier wollen wir den Finger in die Wunde legen“, sagte Christian Wolfram, Vorsitzender des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund, bei der Vorstellung der Liste in Berlin. Zwar sei gegenüber der Erhebung im Jahr 2015 ein leicht positiver Trend erkennbar – so ist z.B. der Anteil der Lehrkliniken, die mehr als 400 Euro zahlen um gut vier Prozent gestiegen – noch sei aber echtes Licht am Ende des Tunnels nicht erkennbar. Vor allem, dass noch immer 147 Kliniken überhaupt keine Aufwandsentschädigung zahlten, sei Ansporn genug, weiterhin entschlossen für das Anliegen einer fairen Aufwandsentschädigung zu streiten, betonte Wolfram. Bestärkt sehen sich die Medizinstudierenden nicht zuletzt auch dadurch, dass nicht nur der Hartmannbund, sondern auch der Deutsche Ärztetag bereits 2014 den Gesetzgeber und die verantwortlichen Ausbildungsstätten, Universitätskliniken und Krankenhäuser aufgefordert hatte, allen Studierenden eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.

Dass gerade in attraktiven Metropolen wie zum Beispiel Berlin (39 von 43 Lehrkrankenhäusern zahlen gar nichts) oder München (36 von 60) häufig überhaupt keine Aufwandsentschädigung gezahlt würde, dokumentiert nach Wolframs Überzeugung einen Teil des Dilemmas: „Die Bezahlung im PJ ist häufig leider noch immer eine Frage von Angebot und Nachfrage. Dort, wo es einen erkennbaren Andrang bei der Bewerbung um PJ-Plätze gibt, sitzen die Kliniken das Thema Vergütung aus, dort wo Mangel herrscht, ist die Bereitschaft zu zahlen deutlich höher.“ Ziel müsse es deshalb vorrangig sein, hier nicht Marktmechanismen regieren zu lassen, sondern das Bewusstsein der Krankenhäuser dafür zu wecken, dass die Leistung der PJ-Studierenden während ihres Aufenthalts in der Klinik eine faire Bezahlung wert ist. Dafür gelte es weiter zu kämpfen.

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