Presse Rheinland-Pfalz
Hartmannbund Rheinland-Pfalz lehnt Stammdatenabgleich der Patienten ab
Beim Einlesen der Versichertenkarten zu Quartalsbeginn sei zu befürchten, dass ein derart verordneter Datenabgleich zu erheblichen Verzögerungen im Praxisablauf führe. Ganz besonders in Gebieten ohne schnelle Internetverbindung. Die Frage sei außerdem: Was passiert, wenn ein Arzt eine unberechtigte Inanspruchnahme einer Leistung durch eine falsche oder zu Unrecht ausgestellte Krankenversichertenkarte nicht erkannt hat? Bisher habe für solche Fälle die Haftung bei der Krankenkasse gelegen. Was passiere mit einer ‚ungültigen' Karte? Müsse diese künftig vom Arzt statt wie bisher von der Krankenkasse eingezogen werden?
„Es kann nicht Aufgabe des Arztes sein, die Leistungspflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten zu überprüfen", macht Hartmannbund-Vorsitzender Baum deutlich. Der freiberufliche Arzt werde immer mehr als ausführendes Organ von den Krankenkassen vor den Karren gespannt, wie sich am Beispiel der Praxisgebühr zeige. „Der Mediziner ist aber allein gegenüber seinen Patienten und dem Arzt-Patientenverhältnis verpflichtet", verweist Baum. „Ein gesetzlich verordneter Stammdatenabgleich in der Praxis hält der Hartmannbund deshalb gegenüber Ärzten und Patienten für unrechtmäßig."

