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Fachärzte im Krankenhaus: 250 Fortbildungspunkte bis Ende 2010 – Nachfrist endet 2012
Fachärzte, die Ihre Facharztanerkennung vor dem 1. Januar 2006 erhalten haben, müssen bis zum 31. Dezember 2010 einen Fortbildungsnachweis bei der zuständigen Landesärztekammer beantragen, um dieses dem ärztlichen Direktor des Krankenhauses vorzulegen.
Fortbildung ist für alle Ärzte Pflicht und dient dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachärztlichen Qualifikation für die qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten. Gemäß SGB V sind auch die Fachärzte im Krankenhaus verpflichtet, in einem Zeitraum von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte zu sammeln und nachzuweisen. Von diesen müssen 150 Punkte fachspezifisch erbracht werden.
Der Nachweiszeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Tätigkeit als Facharzt. Für Ärzte, die bereits vor dem 1. Januar 2006 fachärztlich tätig waren, ist dieser Tag der Fristbeginn.
Werden die 250 Fortbildungspunkte nicht im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum nachgewiesen, hat der Facharzt die Möglichkeit, innerhalb von max. 2 Jahren die Fortbildung nachzuholen. Muss die Facharzttätigkeit unterbrochen werden (mindestens 3 Monate), verlängert sich die Fortbildungsperiode um die Ausfallzeit.
Die Krankenhäuser sind für die Erfüllung der Fortbildungspflicht direkt verantwortlich. Eventuelle Sanktionen würden dann das Krankenhaus treffen. Dem Krankenhaus obliegt es jedoch selbst, dem Facharzt, der seiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen ist, Sanktionen aufzuerlegen.
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