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Presse Sachsen

19.10.2010
Heilkunde durch die Hintertür

Lipp: Fachärztliche Tätigkeiten gehören zum Arzt!

In aller Entschiedenheit hat der Hartmannbund seine Ablehnung einer Öffnung originär fachärztlicher Tätigkeiten für nichtärztliche Berufe bekräftigt. „Bei aller Offenheit für die Diskussion der notwendigen Entlastung der Ärzte von Bürokratie und nichtärztlichen Routineaufgaben müssen hier weiterhin klare Grenzen gezogen werden“,

sagte der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen des Hartmannbundes, Dr. Thomas Lipp.

 

Hintergrund dieser eindringlichen Mahnung sind hartnäckige Bestrebungen des Zentralverbandes der Augenoptiker, das Berufsbild des Augenoptikers in Richtung Optometrist zu erweitern und die Prüfung des Augenhintergrundes mithilfe der Ophtalmoskopie, die Inspektion des vorderen Augenabschnittes und Erste-Hilfe-Maßnahmen am Auge in die Ausbildungsordnung für Optometristen zu implementieren. In Sachsen liegt bereits eine entsprechende Genehmigung des Wirtschaftsministeriums vor.

 

„Leistungen dieser Art stellen, auch wenn hier bewusst auf das Wort „Untersuchung“ verzichtet wird, eindeutig heilkundliche Tätigkeiten dar, womit bei einer entsprechenden Genehmigung ein klarer Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegeben ist“, erklärte Lipp. Nur ein Arzt könne die Tragweite bestimmter Veränderungen einschätzen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Die in Sachsen offenbar im Sinne einer Substitution angestrebten Regelungen stellten eine Gefährdung der Gesundheit der Patienten dar, da unter Umständen ein frühzeitiges Erkennen ernsthafter Krankheiten verzögert würde. Lipp: „Der bestehende und sich erkennbar verschärfende Ärztemangel, auch im fachärztlichen Bereich, darf nicht dazu führen, dass Abstriche an der Qualifikation der Behandelnden gemacht werden.“

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