Beschlüsse Baden-Württemberg
Anerkennung von Weiterbildung auch in Teilzeitbeschäftigung unter 50%
Der Ausschuss Ärztinnen, der AK V und der AK IV fordern eine bundesweite Anerkennung von Weiterbildung auch in Teilzeitbeschäftigung unter 50%.
Begründung: Die regelmäßige Teilzeittätigkeit, z. B. für Eltern, ermöglicht diesen, im Berufsleben mit seinen ständigen bürokratischen und wissenschaftlichen Neuerungen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und sowohl praktisch als auch theoretisch qualitativ hochwertig zu bleiben (im Vergleich zu einer vollständigen Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit für Monate oder Jahre). Eine Unterstützung von Teilzeitarbeit könnte sogar eine Steigerung der Qualität durch mehr Motivation und Energie der Mitarbeiter zur Folge haben. Zugleich ließe sich hiermit der Spagat zwischen Familie und Beruf besser bewältigen, was in Anbetracht der vermehrt weiblichen Medizinstudiumsabsolventen die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in Deutschland sichert.


