Beschlüsse Baden-Württemberg
Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes
Der Ausschuss Ärztinnen des Hartmannbundes Baden-Württemberg fordert vom Gesetzgeber eine Anpassung des Mutterschutz- und Elternzeitgesetzes an den medizinischen Fortschritt.
Begründung: Durch den medizinischen Fortschritt werden Kinder bereits in der 23SSW unter intensivmedizinpflichtigen Bedingungen geboren. Bei einer Mutterschutzzeit von max. 18 Wochen hat die Mutter eines Frühgeborenen u.U. 1 Woche nach dem regulären Entbindungstermin keine Schutzfrist mehr. Da jedoch Frühgeborene vermehrt pflege-, betreuungs- und überwachungspflichtig sind und auch für die Eltern eine erhöhte psychische Belastung besteht ist der weit über den eigentlichen Entbindungstermin hinaus bestehende Mutterschutz elementar. Des weiteren wird bislang der Mutterschutzzeitraum auf den Elternzeitzeitraum angerechnet (z.B. beim Elterngeld), was zur Folge hat, dass Eltern von Frühgeborenen oder Mehrlingen einen entsprechend dem korrigierten Alter des Kindes verkürzten Zeitraum beanspruchen können.


