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Beschlüsse Baden-Württemberg

24.04.2010
Landesdelegiertenversammlung 2010 - Resolution Nr. 4

Leitlinien sollten Behandlungseinschränkungen durch das Sozialversicherungssystem berücksichtigen

In den vergangenen Jahren sind von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Berufsverbänden oder anderen Institutionen für zunehmend mehr Krankheiten Leitlinien erstellt worden. Diese setzen medizinische Standards, die in vielfältiger Weise die Behandlungsrealität beeinflussen.

 

Es offenbaren sich jedoch immer deutlicher Diskrepanzen zwischen den Forderungen der Leitlinien und den Möglichkeiten der derzeitigen Behandlung im vertragsärztlichen Bereich. Hier sind neben den rein medizinisch-wissenschaftlichen Erwägungen nämlich auch die Vorgaben des SGB V zu berücksichtigen, das zum einen das Wirtschaftlichkeitsgebot beinhaltet und zum anderen auch den Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten definiert. Darüber hinaus steht die vertragsärztliche Leistungserbringung noch unter vielfältigen Budgetvorgaben und Regressdrohungen.

 

Der Landesverband BW fordert deshalb, bei Leitlinien die Umsetzbarkeit im Sozialversicherungsbereich zu berücksichtigen und sie entsprechend zu gestalten.

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