Beschlüsse Saarland
PJ-Aufwandsentschädigung
PJ-Aufwandsentschädigung
Der Hartmannbund fordert eine angemessene Aufwandsentschädigung des Praktischen Jahres (PJ). Die PJ-Aufwandsentschädigung darf nicht beschränkt werden.
Begründung:
Die Tätigkeit im Praktischen Jahr ist für Krankenhausträger existentiell und kann nicht mehr hinweg gedacht werden, ohne dass zugleich die flächendeckende stationäre Versorgung gefährdet würde. Im Praktischen Jahr wird ärztliche Tätigkeit nur unter Anleitung ausgeübt. Die Aufwandsentschädigung stellt einen angemessenen Ausgleich zur Arbeitsleistung dar und ist zugleich ein Anreiz, in einem Krankenhaus mit fairen Arbeitsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt auch die Assistenzzeit zu verbringen. Reglementierungen und Beschränkungen der Art und Höhe einer Aufwandsentschädigung schaffen in den ländlichen Gebieten einen Mangel an zukünftigen Assistenzärzten. Die betroffenen Krankenhäuser haben ohne die PJ-Aufwandsentschädigung keine Möglichkeit mehr Anreize für den PJ-Studenten zu schaffen sein PJ in einer ländlichen Gegend zu absolvieren.

