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Presse Bayern

09.02.2011
Nr. 2 - 11

SPD-Forderung nach Strafen bei zu langen Wartzeiten!

Die letzte Äußerung seitens der SPD zur Bestrafung von Ärzten, die angeblich Privatpatienten den Kassenpatienten bevorzugen, mit einer Geldstrafe von € 25.000,00 oder einem Zulassungsentzug von zwei Jahren zu belegen, sind aufs Schärfste zu verurteilen. Angeblich sollen Kassenpatienten dreimal solange Wartezeiten haben wie Privatpatienten.

Dem Hartmannbund – Landesverband Bayern – sind keine Praxen bekannt, die dies so praktizieren wie behauptet. Nicht berücksichtigt ist dabei, dass Patienten zu Sonderuntersuchungen oder Sonderterminen einbestellt werden müssen, die mit der normalen Terminvergabe nichts zu tun haben.

Die Forderung von Prof. Lauterbach, selbst Privatpatient und im Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken GmbH, stellt eine massive Gängelung eines freien Berufes dar, die sich andere freie Berufe so sicher nicht gefallen lassen würden. Dies stellt einen massiven Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit dar.

Statt Anreiz für eine Niederlassung, vor allem im ländlichen Bereich, zu fördern, werden Ärzte mit massiven Strafandrohungen belegt. Statt des Abbaues von schon überbordender Bürokratie werden neue massive Hürden aufgebaut. Dem Patientenwohl ist damit nicht gedient, so der Landesvorsitzende PD Dr. Dr.  Thomas Angerpointner.

 

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