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Presse Rheinland-Pfalz

01.03.2011
Offener Brief des Vorstandes des Landesverbandes Rheinland-Pfalz

Keine Öffnungsklausel in der GOÄ!

Sehr geehrte Frau Dr. Klakow-Franck,

als freier Berufsverband möchten wir, der Vorstand des Hartmannbundes Rheinland-Pfalz, Ihnen mit diesem Schreiben unsere Bedenken zur geplanten GOÄ-Reform mitteilen und auf dringend notwendige Verbesserungen verweisen.

Uns ist bewusst, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  als Rechtsverordnung vom Bundestag und dem Bundesrat beschlossen wird und Sie, wie auch andere Beteiligte, lediglich konsultativ, ohne weitere Widerspruchsmöglichkeiten, an dem Prozess beteiligt sind. Dieses Vorgehen ist nicht die demokratischste aller Vorgehensweisen, da sie die Grundrechte der Ärzte in erheblichem Umfang einschränkt. Als freier Berufsverband bitten wir Sie, nachfolgende Forderungen in den Konsultationsprozess einzubringen:

 

1.    Eine Öffnungsklausel in der GÖÄ ist vehement abzulehnen:

Das Einräumen einer einseitigen Möglichkeit die Rechtsverordnung zu umgehen, stellt in unseren Augen einen groben Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit dar und konterkariert die Rechtsverordnung insgesamt. Die sogenannte Öffnungsklausel ist mit uns als freier Berufsverband nicht durchsetzbar und wir werden hiergegen Rechtsmittel einlegen.

 

Aufgrund der jahrzehntelangen Laufzeiten der GOÄ sind ferner nachfolgende Punkte einzufordern:

2.    Die Sachkosten müssen einer Indexierung an die allgemeine Inflationsrate unterliegen. Dies ist umso entscheidender, da im Euro-Raum mit einem beschleunigten Preisanstieg zu rechnen ist.

3.    Das ärztliche Gehalt muss an die Gehaltsentwicklung von Richtern und Staatsanwälten gekoppelt werden (Index).

4.    Der neuen GOÄ muss eine klare Definition des Steigerungsfaktors zugrunde gelegt werden: Das heißt, der ‚Sozialsatz‘ (einfacher Satz) ist auf bestimmte Personengruppen zu beschränken (z.B. Studenten, Pflichtversicherte); der Regelsatz (2,3-fach) ist für die meisten geltend zu machen; der erhöhte Regelsatz kommt bei multimorbiden Patienten (ASA-Klassifikation 3 und 4) sowie bei Nacht- und Wochenenddiensten zur Anwendung.

5.    In der neuen GOÄ ist außerdem eine zeitgleiche Anpassung der Sachkosten festzuschreiben, wenn es durch neue gesetzliche Bestimmungen zu Mehraufwendungen kommt (z.B. bei vorgeschriebenen Änderungen in der technischen Ausstattung/Apparatur, Änderungen in der Dokumentationspflicht, u.ä.)

 

Wir halten das Einbringen oben genannter Forderungen für dringend notwendig, damit die Ärzteschaft dieser neuen GOÄ mehrheitlich zustimmen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl Baum                                          Dr. Schamberg-Bahadori

Vorsitzender                               Stellvertretender Vorsitzender

 

Hartmannbund Landesverband Rheinland-Pfalz

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