Presse Westfalen-Lippe
NRW-Landesregierung soll Kliniken mit langen Arbeitszeiten nennen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung weigert sich, die Namen von Krankenhäusern zu nennen, in denen Arbeitszeitverstöße vorkommen. Der Hartmannbund verurteilt das Verschweigen der Arbeitszeitverstöße begehenden Krankenhäuser scharf.
Dies vernachlässige nicht nur den Patientenschutz, sondern steigere das Misstrauen junger Ärzte in einen geordneten Arbeitsablauf und fördere so den bestehenden Ärztemangel.
Allein die Tatsache, dass 37 von 40 Krankenhäusern gesetzeswidrig handelten, sei synonym für den Umgang mit den Angestellten in den Häusern.
Das Argument, Müdigkeit habe bislang keinen Haftungsprozess ausgelöst, sei infam und verdeutliche den Umgang der Regierung mit der kurativen Medizin und der zukünftigen Versorgungssicherheit.
Dass in NRW kein Fall eines Behandlungsfehlers durch Übermüdung bekannt sei, läge in der juristischen Argumentation. Es bedürfe laut Aussage des Ärzteverbandes eines haftungsbegründenden Behandlungsfehlers, dieser könne aber selbstverständlich durch Müdigkeit ausgelöst werden. Darüber hinaus indiziere ein Arbeitszeitverstoß eine Übermüdung.
Der Hartmannbund fordert die Regierung auf, die Krankenhäuser zu benennen. Das Allgemeingut der Patientensicherheit stünde klar über möglichen Wettbewerbsnachteilen.
Nach einer BGH-Entscheidung vom 29.10.1985 ist "der Krankenhausträger [...] zum Schutz der Patienten verpflichtet, durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass keine durch einen anstrengenden Nachtdienst übermüdeten Ärzte zu Operationen eingeteilt werden."

