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Beschlüsse Sachsen

09.04.2011
21. Landesdelegiertenversammlung, Antrag Nr. 1

Vergütungsregelung Telemedizin

Die Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern die zuständigen Stellen auf, telemedizinische Anwendungen als konkrete Leistungen und differenziert nach dem entsprechenden Apparate-Aufwand in EBM und GOÄ abzubilden.


Begründung:

Sinnhaftigkeit und Nutzen der Telemedizin sind inzwischen erprobt und erwiesen. Einen Anreiz für den Arzt, diese in der Praxis auch anzuwenden, gibt es bislang dagegen nicht. Bei entsprechender Berücksichtigung in Gebührenordnung und Einheitlichem Bewertungsmaßstab könnten nicht nur notwendige Anreize zur praktischen Anwendung geschaffen, sondern Behandlungsprozesse effizienter gestaltet werden.

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