Beschlüsse Sachsen
Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen
Die Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern die Krankenhäuser auf, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit zu halten und die arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen nur in betrieblich notwendigen Ausnahmefällen zu überschreiten.
Begründung:
Viele unbesetzte Arztstellen verstärken - neben anderen Faktoren - die Arbeitsverdichtung an den Kliniken. In Folge dessen werden trotz geltenden Rechts die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes immer häufiger missbräuchlich umgangen (z. B. bisherige Bereitschaftsdienste der Gruppe C wurden als Rufbereitschaft bei gleicher Bezahlung deklariert) und eine mögliche Gefährdung der Gesundheit von Ärzten und auch Patienten zumindest fahrlässig in Kauf genommen. Die Missachtung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen führt bei den noch verbliebenen Kollegen zu Ohnmacht, Starre und Resignation und verstärkt die Abwanderung in alternative, nichtkurative Berufsfelder. Die häufig genannte Begründung der Krankenhausleitung, dass anders keine Dienstpläne mehr anzufertigen wären, darf nicht als Legitimation zu ungesetzlichem Handeln und stillschweigender Akzeptanz führen, da sonst eine weitere Verknappung der Ärzte in der kurativen Medizin droht.

