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Presse Sachsen-Anhalt

19.04.2011
Hartmannbund Sachsen-Anhalt: AKR müssen praktikabel sein!

Abbildung der Morbidität setzt vernünftige Datengewinnung voraus

„Die von der Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt beschlossene Einführung der Allgemeinen Kodierrichtlinien zum 1. Juli können wir nur mittragen, wenn die geforderte Vereinfachung und eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand tatsächlich umgesetzt werden“, erklärte der kommissarische Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverband Sachsen-Anhalt, Dipl. med. Bruno Jung.


„Die Notwendigkeit der Abbildung der Morbidität gerade in Sachsen-Anhalt wird zwar nicht bestritten. Im Interesse unserer Mitglieder werden wir aber genau beobachten, ob die versprochene Vereinfachung der anzuwendenden AKR und eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand tatsächlich umgesetzt werden“, so Jung.

 

Gleichzeitig verweist Jung auf die grundsätzliche Einschätzung des Hartmannbundes, dass sich eine Erfassung der Morbidität mit dem Ziel der Vergütungsbemessung und -verteilung erübrigt, wenn man sich endlich dazu bekennen würde, ärztliche Leistungen als Basis für die Vergütung heranzuziehen.

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