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Presse Bayern

19.08.2010
Pressemeldung

Kassen benutzen Patienten als Druckmittel!

Nach dem kurzfristig wirksam gewordenen Ausschluss der Verordnungsfähigkeit für langwirksame Insulinanaloga hat sich eine untragbare Situation für die betroffenen Patienten und Ärzte ergeben. Für 160 Krankenkassen und 2 Präparate soll die Verordnungsfähigkeit im Internet auf einer Liste abgeprüft werden. „Das ist für Patienten und Ärzte inakzeptabel!", kritisiert der bayerische Hartmannbund.

Unmittelbar nach in Kraft treten des Ausschlusses gab die AOK Bayern einen Rabattvertrag für das Präparat „Levemir" bekannt. Sanofi-Aventis informierte die Praxen, dass auch für „Lantus" ein Rabattvertrag auf Bundesebene bestünde, dies wurde sofort per Fax von der AOK Bayern dementiert.

Aktuell kann für die meisten Patienten, das sind all diejenigen, die nicht unter die eng definierte Ausnahmeregel fallen, eine Verordnung nur auf Privatrezept erfolgen. Patienten, die das nicht wollen, müssen auf ein verordnungsfähiges Insulinpräparat umgestellt werden, etliche Berufstätige, wie z.B. Kraftfahrer, müssen in dieser Zeit aufgrund des erhöthen Hypoglykämierisikos durch die Therapieumstellung auch krank geschrieben werden. „Verordnen die Ärzte aber ihren Patienten das gewohnte Präparat einfach weiter, so haben die Kassen 2 Jahre Zeit, die Verordnungskosten beim Arzt unmittelbar in Regress zu nehmen. Bayerns Ärztinnen und Ärzte haben wahrlich wichtigeres zu tun, als im Internet einen Tagesspotmarkt zur Verordnungsfähigkeit von Medikamenten abzufragen!", erläutert Dr. Ascher, stellvertretender Landesvorsitzender in Bayern, die missliche Situation. „Das ist eine Riesen-Sauerei: Die Kassen benutzen diese Verunsicherung, um im Preispoker mit den Herstellern ihre Kostenziele durchzusetzen, unter billigender Inkaufnahme von Risiken für die Patientengesundheit und Krankheitsfolgekosten in den Betrieben!"

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