Beschlüsse Westfalen-Lippe
Keine planwirtschaftliche Bedarfsplanung
Die Landesdelegiertenversammlungen des Hartmannbundes Nordrhein und Westfalen-Lippe fordern den Gesetzgeber auf, im geplanten Versorgungsgesetz die Bedarfsplanung der ärztlichen Versorgung den heutigen Bedürfnissen der Bürger anzupassen.
Dabei müssen gewachsene Strukturen berücksichtigt werden. Eine Zwangsansiedlung von Arztpraxen widerspricht dem freien Beruf Arzt in der selbständigen Niederlassung und wird von den Landesdelegiertenversammlungen abgelehnt.
Begründung:
Bedarfsplanung muss sich nicht nur an reinen Einwohnerzahlen, sondern an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. In einer alternden und zunehmend multimorbiden Gesellschaft hat sich ihr Versorgungsbedarf geändert und wird sich voraussichtlich noch weiter ändern in Richtung auf eher mehr als weniger Bedarf. Durch den medizinischen Fortschritt werden immer mehr Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten eröffnet, die unserer Verfassung entsprechend allen Bürgern zugänglich gemacht werden müssen. Zusätzlich zu dem Mangel an Ärztenachwuchs – nur circa 60 % der approbierten Mediziner gehen in die kurative Versorgung – scheuen Fachärzte den Schritt in die freie Niederlassung wegen jetzt schon unsicherer und belastender Rahmenbedingungen. Diese dürfen durch ein planwirtschaftliches Eingreifen in die jetzt schon eingeschränkte Niederlassungsfreiheit, das leider auch von der KBV in ihrem Versorgungsmodell vorgesehen ist, nicht weiter verschlechtert werden. Stattdessen sollten bei Niederlassungsfreiheit die Standorte, die vernachlässigt zu werden drohen, durch finanzielle Anreize und Förderung familienfreundlicher Umgebung attraktiver gemacht werden.

