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Beschlüsse Nordrhein

14.05.2011
Resolution Nr. 01

Bürgerversicherung: unsolidarischer Irrweg

Die Landesdelegiertenversammlungen des Hartmannbundes Nordrhein und Westfalen-Lippe lehnen die von den Bundestagsfraktionen der SPD und den Grünen favorisierten Konzepte zur Bürgerversicherung ab.

 

Sie sehen in ihnen keinen Beitrag zur Fortentwicklung und  Sicherung eines leistungsstarken und patientenorientierten Gesundheitswesens. Die Erweiterung der Umlagesystematik löst in keiner Hinsicht das Demographie-Problem und stellt eine weitere ungedeckte Belastung der jüngeren Generationen dar. Die zusätzliche Belastung der Lohnkosten stellt vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs ein ganz eigenes wirtschaftspolitisches Risiko dar.

 

Eine Einheitskrankenkasse bedeutet das Ende jeglicher Wettbewerbselemente zwischen Kostenträgern und führt aller Erfahrung nach (Beispiele NHS England, Skandinavien, Niederlande) zu einer deutlichen expliziten Rationierung, die im Ergebnis einen erheblichen Verlust von Versorgungsqualität und eine Einschränkung von Patientenautonomie bedeutet.

 

Die Abgrenzung und der Übergang zum bisherigen PKV-System sind in keinem der Entwürfe auch nur annähernd kongruent und verfassungsrechtlich vertretbar gelöst.

 

Die vorgelegten Vorschläge schließen jegliche Selbstbeteiligungselemente aus, bzw. fordern ausdrücklich die Rücknahme schon bestehender. Der Versicherte wird als unmündiger, mit minimaler Entscheidungskompetenz ausgestatteter Bürger vom Staat durch ein Einheitssystem gelenkt, das auf die Individualität des Patienten keine Rücksicht nehmen wird. Durch die Ablehnung von subsidiären Selbstverantwortungselementen werden nicht nur keinerlei Anreize zu verantwortlichem Ressourcen-Gebrauch gesetzt, sondern es wird mit dem Argument der Solidarität eine Gesellschaft sozialer Verantwortungslosigkeit gefördert.

 

Begründung:
Es ist zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen und über alle Parteien hinweg unstrittig, dass ein Gesundheitswesen solidarisch organisiert sein muss.
Solidarisch heißt im Sinne des Gesundheitswesens, dass die Erkrankten von der Solidarität der Gesunden getragen werden. Im Extremfall zahlt ein Versicherter ein Leben lang in eine Krankenversicherung ein und bezieht – einmal den unwahrscheinlichen Fall theoretisch annehmend – ebenfalls sein ganzes Leben lang keine einzige Leistung aus dem Gesundheitswesen. Dem steht der andere Extremfall des Menschen, der mit einer behandlungsbedürftigen Erkrankung geboren wird, entgegen. Zwischen diesen beiden Positionen spielt sich die Solidarität im Krankheitsfall ab und muss -zumindest solange man keine weitere Solidarelemente in einem Gesundheitswesen regeln will- auf der Basis einheitlicher Beiträge finanziert werden (z.B. Gesundheitsprämie).
 
Wenn natürlich auch noch die Solidarität zwischen den Einkommensstarken und den Einkommensschwachen und die zwischen Jungen und Alten in einem Gesundheitswesen organisiert werden soll, dann muss man folgerichtig die jüngeren Generationen und die Einkommensstärkeren überproportional belasten.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies vor dem Hintergrund einer progressiven Einkommenssteuer-Systematik und der schon erheblichen durch Steuern vorgenommenen Unterstützung der Renten als tatsächlich gerecht zu bezeichnen ist.

Es ist nicht erkennbar, warum gerade im Gesundheitswesen eine zusätzliche Organisation von Solidarität erforderlich ist. Preisfindung und Wertfestsetzung sind in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ebenfalls nicht an Alter und Einkommen gekoppelt.
 
Alle Gesellschaften mit staatlich organisierten Gesundheitssystemen - und ein solches stellt die Bürgerversicherung selbstverständlich dar - sind durch  restriktive Leistungskataloge und starre Zugangsbeschränkungen zu differenzierter Versorgung bzw. maßgebliche Eingriffe in Patientenautonomie gekennzeichnet. Nur durch staatlich verordnete Beschränkungen bleibt ein System, das auf alle Anreize zur Selbstverantwortung verzichtet, finanzier- und steuerbar.

Das oft angeführte Argument, das Selbstbeteiligungselemente zu verzögerter Inanspruchnahme von notwendiger Behandlung, vor allem durch sozial schwächer Gestellte, und damit zu unnötiger und unverantwortbarer Erschwerung von Erkrankung führt, ist durch keine solide Studie belegt. Dass Armut ein Erkrankungs-Risiko darstellt, hat vielmehr mit Bildungsmangel und dem damit einhergehenden weniger gesundheitsbewussten Verhalten und nicht mit Zugangseinschränkungen zu Gesundheitsleistungen zu tun. Frankreich und die Schweiz haben seit vielen Jahren sehr rigorose und ausgedehnte Selbstbeteiligungselemente eingeführt, verzeichnen im Übrigen dennoch die höchste statistische Lebenserwartung für Männer und Frauen im europäischen Vergleich.
Unabhängig davon, ob man den Faktor Arbeit stärker belastet (SPD) oder aber die Berechnungsbasis für ein ausschließlich umlagefinanziertes System verbreitert (Grüne), verschiebt man die Lösung des Demographie-Problems auf einen späteren Zeitpunkt zu Lasten jüngerer Generationen. Mit Solidarität hat eine solche Politik wenig zu tun. Nur ein langsam wachsender Einstieg in eine Kapitalbildung stellte eine vorsorgliche Politik und einen Lösungseinstieg der demographischen Herausforderung dar.
Fatal könnte sich im Übrigen die durch Abgabenerhöhung entstehende Verteuerung des Faktors Arbeit auswirken, wenn durch die höheren Lohnstückkosten und der damit einhergehende Wettbewerbsnachteil der deutschen exportabhängigen Wirtschaft die wirtschaftliche Erholung und Arbeitsmarkterholung gefährdet würden.

Der Hartmannbund wird in den kommenden zwei Jahren, schon im Vorgriff auf den zu erwartenden Lagerwahlkampf, die Unverantwortlichkeit dieses Handelns auch im Hinblick auf die Patienten-Entmündigung auf breiter politischer Front nachdrücklich thematisieren.

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