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Beschlüsse Nordrhein

14.05.2011
Resolution Nr. 02

Ärztliche Freiberuflichkeit zum Schutz der Patienten

Die Landesdelegiertenversammlungen Nordrhein und Westfalen-Lippe wenden sich entschieden gegen den Trend zu einer „industrialisierten“ Medizin, in der Ärzte überwiegend weisungsgebunden tätig sind.

 

Sowohl in ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen ebenso wie im stationären Sektor muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen als Kern der Freiberuflichkeit sowie als Grundlage einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung gewahrt werden.

 

Begründung:
Der Alltag deutscher Ärzte ist vom Charakter der Freiberuflichkeit vielfach weit entfernt. Der berechtigte Anspruch auf ärztliche Therapie- und Weisungsfreiheit wird von Kosten- und Klinikträgern durch Budgetierung und Rationierung zunehmend ausgehöhlt. Dies führt zu einem Verlust an Selbständigkeit in der Berufsausübung.

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