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Beschlüsse Nordrhein

14.05.2011
Resolution Nr. 03

Gegenseitige Anerkennung von Weiterbildungszeiten zwischen Landesärztekammern

Die Landesdelegiertenversammlungen des Hartmannbundes Nordrhein und Westfalen-Lippe fordern die Bundesärztekammer auf, einen einheitlichen Passus in die Musterweiterbildungsordnung aufzunehmen, wonach Weiterbildungszeiten in anderen Kammerbereichen uneingeschränkt anerkannt werden

 

Die Landesärztekammern sollen diesen Passus zeitnah und konsequent umsetzen.

 

Begründung:
Während der ärztlichen Weiterbildung kommt es bei einem Wechsel des Kammerbezirkes oftmals zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung bereits abgeleisteter Weiterbildungszeiten. Grund für diese Anerkennungsproblematik sind die unterschiedlichen Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern.

 

Um die Weiterbildungszeiten im Rahmen von Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen nicht unnötig zu verlängern, müssten alle Weiterbildungsabschnitte, die in einer Landesärztekammer absolviert wurden, von jeder anderen Kammer ohne Einschränkung anerkannt werden.

 

Eine solche Anerkennungspraxis stellt einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung dar und erleichtert einen Wechsel zwischen den Kammerbezirken.

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