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Beschlüsse Nordrhein

14.05.2011
Resolution Nr. 05

Längst überfällige Umsetzung der geltenden Tarifverträge in Kliniken

Die Landesdelegiertenversammlungen des Hartmannbundes Nordrhein und Westfalen-Lippe fordern die längst überfällige Umsetzung der für die verschiedenen Klinikträger geltenden Tarifverträge in all ihren Bestandteilen.

 

Dies betrifft insbesondere die ordnungsgemäße tarifliche Eingruppierung aller Oberärzte, die tariflichen Regelungen zur sogenannten Poolbeteiligung nachgeordneter Ärzte, die objektive Arbeitszeiterfassung und die Durchführung der Belastungsanalysen als Voraussetzung für die über die Normgrenzen des Arbeitszeitgesetzes hinausgehende Ausdehnung der Arbeitszeit der Ärzte.

 

Begründung:
Nahezu fünf Jahre nach Inkrafttreten der Tarifverträge aus dem Jahre 2006 gibt es an deutschen Kliniken einen hohen Anteil von Oberärzten, die nicht als solche tariflich eingruppiert sind und folglich nicht korrekt vergütet werden. Die in den Tarifverträgen aus dem Jahre 2006 vorgesehene „Sprachregelung“ zu den „Titular-Oberärzten“ bezog sich im Sinne eines Bestandsschutzes ausschließlich auf diejenigen bereits vorhandenen Oberärzte, die die tariflichen Eingruppierungskriterien nicht erfüllten. Keineswegs jedoch ist durch die geltenden Tarifverträge gedeckt, dass es neue „Titular-Oberärzte“ geben darf, die zwar – auch im werblichen Sinne gegenüber der Allgemeinbevölkerung – „Oberärzte“ oder „Funktionsoberärzte“ genannt, aber nicht als Oberärzte bezahlt werden. Das ist Etikettenschwindel.

 

Nahezu flächendeckend sind die in den Tarifverträgen aus dem Jahre 2006 enthaltenen Regelungen zur Poolbeteiligung nachgeordneter Ärzte nicht umgesetzt. Angesichts der immer häufiger anzutreffenden „neuen“ Chefarztvertragsmuster mit Abdingung des privaten Liquidationsrechts an den Klinikträger bedeutet dies, dass deutlich höhere Anteile der Erlöse aus wahlärztlicher Behandlung bei den Klinikträgern verbleiben, währenddessen legitime Entgeltansprüche der nachgeordneten Ärzte gegenüber den Klinikträgern tarifvertragswidrig unerfüllt bleiben.

 

Methoden einer gegenüber Manipulationen resistenten objektiven Arbeitszeiterfassung sind an deutschen Kliniken nur sporadisch implementiert, obwohl sie seit 2006 tarifvertraglich verbindlich sind. Belastungsanalysen als tarifliche Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 1996) sind Voraussetzung dafür, die Normgrenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten zu dürfen. Sie fehlen in Deutschland flächendeckend und geradezu systematisch. „Opt-Out“-Regelungen oder 24-Stunden-Dienste sind ohne vorausgegangene Belastungsanalyse nicht zulässig und verstoßen nicht nur gegen tarifvertragliche Regelungen, sondern auch und gerade gegen das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz. Marathondienste und übermüdete Ärzte in den Kliniken müssen der Vergangenheit angehören. Jeder Patient muss darauf vertrauen können, nicht von übermüdeten und überlasteten Ärzten und unter Zeitdruck behandelt zu werden.

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