Beschlüsse Nordrhein
Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung - Kostenerstattung statt Sachleistung
Die Landesdelegiertenversammlungen Nordrhein und Westfalen-Lippe des Hartmannbundes fordern den Gesetzgeber auf, den § 87 II b SGB V dahingehend zu ändern, dass neben der festgeschriebenen Pauschalierung auch (wieder) eine Einzelleistungsvergütung möglich wird.
Als Abrechnungs- und Vergütungsmodell empfiehlt sich dabei das sozialverträgliche Kostenerstattungsprinzip.
Deshalb wiederholen die beiden Landesdelegiertenversammlungen ihre Forderung, die bestehende Benachteiligung für gesetzlich Krankenversicherte bei der Wahl der Kostenerstattung zu beseitigen und auch ein Wahlrecht für Ärzte zu schaffen.
Begründung:
Für alle Versicherten der GKV muss auch in Zukunft die Teilhabe an den wissenschaftlich begründeten medizinischen Standards gewährleistet sein. Dies erfordert einen überlegten Umgang aller Beteiligten mit den vorhandenen ökonomischen Ressourcen. Dies ist nur möglich, wenn die Versicherten die Folgen ihrer Systeminanspruchnahme durch eine erkennbare wirtschaftliche Auswirkung erfahren. Eine Leistungssteuerung und Leistungskontrolle sowie medizinische und betriebswirtschaftliche Kontrolle sind mit der Einzelleistungsvergütung deutlich besser realisierbar als mit pauschalen Vergütungsmodellen.
Pauschalen verschleiern den Bedarf sowie die Durchführung ärztlicher Leistung und demotivieren die Leistungserbringer.
Die Mengensteuerung erfolgt im Rahmen der Kostenerstattung durch die sozial verträgliche Selbstbeteiligung sowie Plausibilitätskontrollen, z. B. durch die KVen.

