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Beschlüsse Bayern

21.05.2011
Antrag Nr. 1

Berufliche Situation der Ärzteschaft muss sich verbessern

Der Hartmannbund, Landesverband Bayern, stellt fest:

 

Damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft gesichert werden kann, muss der Arztberuf endlich wieder attraktiv werden!

 

Begründung:

 

Durch vielfach noch unbezahlte Überstunden in den Kliniken, übermäßige Bürokratisierung mit massiver zeitlicher Belastung zu Ungunsten der Patientenversorgung in Klinik und Praxis, durch ständige Regressgefahr im Rahmen der medikamentösen Betreuung sowie durch undurchsichtige Honorarverteilung mit ständig sich änderndem EBM und RLVs in der Praxis wird der ehemals „Freie“ Beruf des Arztes immer mehr gegängelt und unattraktiv.

 

Die Folge:

Ärztlicher Nachwuchs wandert in das Ausland ab oder wendet sich Aufgaben außerhalb der Patientenversorgung zu.

Durch zunehmenden Ärztemangel, besonders im ländlichen Raum, für Allgemeinärzte und auch schon für Fachärzte und Kliniken können die erforderlichen Stellen nicht mehr besetzt werden, so dass mit einer zusätzlichen Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Kollegen zu rechnen ist.

 

Die Forderungen:

In der täglichen Arbeit muss die Patientenversorgung Priorität haben, Bürokratie muss auf ein Mindestmaß reduziert und an nichtärztliche Mitarbeiter delegiert werden.

Arbeitszeiten im klinischen Bereich müssen eingehalten werden, die Verbindung von Beruf und Familie muss verbessert werden.

In der Praxis muss die Regressgefahr massiv eingeschränkt und die Honorierung stabilisiert werden.

 

Nur durch eine Verbesserung der ärztlichen Tätigkeit in der Niederlassung kann auch die Situation für Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken als Alternative zur Tätigkeit im Krankenhaus positiv beeinflusst werden.

 

Im ländlichen Raum kann die ambulante und stationäre Versorgung durch eine integrative ambulant-stationäre Betreuung im Sinne des bisherigen Belegarztwesens mit Erweiterung durch das Teamarztmodell des Hartmannbundes oder ärztlich geleiteter Medizinischer Versorgungszentren verbessert werden.

Letztendlich muss durch die Einführung einer Kostenerstattung mit sozial abgestufter finanzieller Beteiligung der Patienten das gesamte System der Gesetzlichen Krankenversicherung von unnötigen Belastungen bereit werden.

An Stelle des sogenannten Bundeszuschusses an die GKV muss der Bund verpflichtet werden, der GKV alle Kosten zu ersetzen, die durch Staatsaufgaben bedingt sind

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22. September 2012, 14:00 Uhr bis 23. September 2012, 14:00 Uhr

85. Berufspolitische Seminarreihe

Berlin, 1. Wochenende
20. Oktober 2012, 14:00 Uhr bis 21. Oktober 2012, 14:00 Uhr

85. Berufspolitische Seminarreihe

Berlin, 2. Wochenende
24. November 2012, 10:00 Uhr bis 25. November 2012, 13:00 Uhr

85. Berufspolitische Seminarreihe

Berlin, 3. Wochenende