Beschlüsse Bayern
Delegation ärztlicher Leistungen
Der Hartmannbund, Landesverband Bayern, fordert den Bundesgesetzgeber auf, unverzüglich den rechtlichen Rahmen zu schaffen, dass ärztliche Leistungen, zumindest in Versuchsprojekten, auch an die Berufsgruppe der Medizinischen Fachangestellten delegiert werden können.
Begründung:
Die alleinige Zulassung von Pflegekräften zur Delegation ärztlicher Leistungen zwingt im Behandlungsablauf der Patienten zur Schaffung einer neuen Schnittstelle zwischen den Praxen und Pflegediensten und damit zu einer qualitätsmindernden „Sollbruchstelle“. Gerade für die Bereiche Sicherung des Behandlungserfolges einer bereits festgelegten Therapie oder für die langfristige medizinische Betreuung chronisch kranker Menschen ist eine enge Einbindung in die behandelnde Praxis sinnvoll. Zudem sind die Medizinischen Fachangestellten für diese Aufgaben besser qualifiziert und in die Arbeitsabläufe der Praxen besser integriert.
Soll angesichts des sich abzeichnenden Ärztemangels das Ziel der Gesetzgebung eine effektive Arztentlastung bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Behandlungsqualität sein, so führt an einer Erweiterung der Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen an Medizinische Fachangestellte kein Weg vorbei.

