News Baden-Württemberg
Rede des Landesvorsitzenden
Politische Entwicklung
Baden-Württemberg hat gewählt und wir stehen mitten im Wechsel politischer Verantwortung im Land. Parallel zu unserer heutigen Veranstaltung finden die Landesparteitage der SPD und der Grünen statt. Der Koalitionsvertrag und die Personalentscheidungen stehen auf dem Prüfstand.
Wir erkennen im Koalitionsvertrag eigene Ziele wieder, wenn eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige gesundheitliche und medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg angestrebt wird und die patientenorientierte Gesundheitspolitik im Mittelpunkt steht.
Wir unterstützen die Forderung nach einer besseren Verzahnung zwischen ambulanten und stationären Angeboten im Sinne einer integrierten Versorgung mit passgenauen Lösungen für die jeweilige Region. Dies erfordert eine grundlegende Diskussion über budgetäre Abgrenzungen. Die künstlichen Trennungen zwischen Finanztöpfen erschweren gute Versorgungsmodelle.
Wir begrüßen die klare Aussage zu einem wachsenden Bedarf an ärztlichem und pflegerischem Personal unter anderem bedingt durch medizinischen Fortschritt, die demografische Entwicklung und die Feststellung einer zunehmenden Unterversorgung vor allem im ländlichen Raum. Wir bieten der neuen Regierung eine Zusammenarbeit in der Entwicklung von Lösungen zum Nutzen unserer Patienten an.
Einem Ersatz von Ärzten in der Behandlung kranker Menschen durch andere Berufsgruppen stehen wir aber kritisch gegenüber. Die Entscheidung über die Diagnostik und Behandlung kranker Menschen muss fest in ärztlicher Hand bleiben.
Leider hat sich an der finanziellen Situation in der Gesundheitsversorgung im Lande nichts Grundsätzliches verändert. Die durch den Konjunkturaufschwung sprudelnden höheren Krankenkassenbeiträge fließen in den Gesundheitsfonds. Die Ausschüttungen an die Krankenkassen sind aber auf einer niederen Schätzungsbasis des Vorjahres eingefroren. Die finanziellen Handlungsspielräume bleiben somit eng begrenzt. Faktisch steht in Baden-Württemberg weniger Geld für die Versorgung kranker Menschen zur Verfügung. Die Betriebskosten von Krankenhäusern und Praxen, die Löhne und Gehälter steigen trotz gedeckelter Budgets. Dies kann und darf weder auf dem Rücken der Patienten noch auf dem Rücken der Ärzte durch Leistungs- oder Honorarbegrenzungen bereinigt werden.
Neue Führungen in den Ärztegremien
Wir wünschen den neu gewählten KV-Vorständen und der neuen Kammerspitze alles Gute auf ihrem Weg.
Die Vertragsärzte haben an Ihrer Spitze mit Herrn Dr. Metke und Herrn Dr. Fechner Vertreter gewählt, die sich aktiv der Herausforderung stellen, Kollektivsystem und Selektivsystem parallel gangbar zu machen. Sie wollen eine bessere Transparenz im schwer zu durchschauenden Abrechnungswesen schaffen und das Problem der Bereinigung ohne Benachteiligung einer Seite lösen. Der Weg ist richtig und wir unterstützen sie darin.
In der Kammer wird Herr Dr. Clever gemeinsam mit Herrn Dr. Ungemach die Geschicke leiten. Wir wünschen uns eine Weiterentwicklung des Dienstleistungsgedanken der Kammer und eine gute Hand in der Fortentwicklung der Weiterbildung. Wir müssen verhindern, dass wir Ärzte uns auf dem Weg in den Beruf unter anderem durch komplizierte WB- Regeln immer größere Hürden in den Weg stellen.
Verträge, Verträge, Verträge
Das Versorgungsgesetz legt neue Rahmenbedingungen für die Selektivverträge fest. Diese werden sich schneller als erwartet selbst tragen müssen. Es wird sich rasch zeigen, ob die finanziellen Aspekte bei der Entscheidung für das Selektivmodell dominierten. Sollten sie bessere Versorgung zu einem höheren Preis bieten, stehen Kostenträger und Politik vor einer „schweren“ Entscheidung. Der von uns schon immer geforderten Win-Win-Win-Situation (Patient – Arzt – Solidargemeinschaft) kommt zentrale Bedeutung zu. Die Frage der Steuerungshoheit wird entscheidend. Geht das Case-Management in der Patientenversorgung teilweise auf die Kasse über? Wie viel Datentransparenz können wir als Ärzte noch tolerieren und wie viele Daten werden die Patienten bereit sein, preiszugeben. Können wir Ärzte und die Patienten die Auswirkungen überschauen? Keinesfalls dürfen einzelne Gruppen überproportional an den Verträgen verdienen. Hier fordern wir eine Offenlegung der Einkünfte der Verwalter. Wir sehen in den Selektivverträgen ein Experimentierfeld, das zu idealeren Lösungen für 90% unserer Bevölkerung (gesetzlich versichert) und dem Großteil der Ärzte beitragen kann. Wer gute oder bessere Versorgung aller kranken Menschen mit besserer Honorierung ärztlicher Leistung und stabilen Kosten des Gesundheitswesens erreicht, wird unsere Unterstützung haben. Umverteilung zu Lasten einzelner Gruppen kranker Menschen und einzelner Gruppen von Ärzten lehnen wir ab. Wir befürworten Vertragsmodelle, die die freie Berufsausübung in der Behandlung unserer Patienten garantieren, den Schutz der Patienten/Arzt-Daten sichern und nicht auf Kosten anderer Ärzte in budgetierten Systemen Vorteile erwirtschaften.
Unverändert steht unsere Forderung nach klaren Regeln in einem solidarischen Versorgungssystem. Kurzfristige Wettbewerbsvorteile Einzelner sichern nicht langfristig die flächendeckende Versorgung. Wir stehen für ein System transparenter Leistungsdefinitionen. Die gute Behandlung kranker Menschen, die sichere Versorgung chronisch Kranker, die palliative Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und die Prävention mit gesicherten Methoden, sind gemeinsame Verpflichtung. Hierfür stehen die solidarischen Beitragsgelder zur Verfügung. Wettbewerb darf nur der Verbesserung dieses Leistungspaketes dienen, nicht dem Eigennutzen Beteiligter.
Wir fordern eine klare politische Positionierung zu Leistungsgrenzen. Wir können und wollen hier in der Priorisierung medizinischer Versorgungsleistungen auf medizinischer Ebene den gesellschaftlichen Entscheidungen zuarbeiten. Unsere Patienten dürfen nicht im Nebel tappen, wenn es um die Frage versicherter Leistungen geht. Die Leistungsabgrenzung kann und darf weder auf Krankenkassen delegiert werden, noch in die Arzt-Patientenbeziehung verschoben werden. Für die gesetzliche Versicherung wird es immer eine Leistungsbegrenzung geben müssen. Die Mittel sind endlich. Wir fordern, dass dies auch die im Bund verantwortlichen Politiker den Bürgern klar mitteilen.
Ärztemangel oder falsche Allokation?
Wir leben in einer Zeit mit noch steigenden Gesamtzahlen der Ärztinnen und Ärzten in den Registern der Ärztekammern. Und gleichzeitig werden die Wege zum Arzt in ländlichen Bereichen und auch die Wartezeiten für Diagnostik länger. Die Krankenhäuser können Stellen nicht besetzen. Die schnelle Antwort von Frau Pfeiffer, Spitzenverband der Krankenkassen, schallt von Berlin. Wir haben zu viele Ärzte, die zu wenig arbeiten.
Diese Sätze werden begeistert von den Gazetten aufgenommen.
Die Wahrheit liegt wie immer in den Details versteckt.
Richtig ist der ständige Anstieg der approbierten Ärztinnen und Ärzte, richtig ist aber auch die steigende Zahl nicht berufstätiger Ärzte (Ruhestand) und die steigende Zahl nicht in der Patientenversorgung tätiger Kolleginnen und Kollegen. Richtig ist auch eine sinkende Zahl der Arbeitsstunden pro Arzt.
Die Lösung liegt auf der Hand. Ärztinnen und Ärzte arbeitet wieder 60 bis 80 Stunden pro Woche und rechnet höchstens 45 ab, dann ist die Welt wieder in Ordnung! Dazu wird es aber nicht kommen. Der Mangel an Ärztinnen und Ärzten auf der Versorgungsebene wird in wenigen Jahren überall spürbar sein. Eine unterschiedliche regionale Ausprägung ist sicher.
Der Ausweg liegt in der Verbesserung der Attraktivität unseres Berufes. Hier stehen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gute Arbeitsrahmenbedingungen und ein adäquates Honorar im Vordergrund. Es muss von unserer eigenen Seite, wie auch von Politik und Krankenkassen, das Arztbild wieder mit positiven Attributen verknüpft werden. Die bürokratischen Anteile müssen weitmöglichst reduziert, automatisiert oder nichtärztlich erledigt werden. Bürokratie kostet Geld und dieses muss von den „Auslösenden“ bereitgestellt werden. Dies gilt auch für Kammern und KVen.
Freier Beruf
Wir selbst müssen uns auf die ärztlichen Kernkompetenzen besinnen.
Der Arzt hat die zentrale Rolle bei der Behandlung und gesundheitlichen Versorgung seiner Patienten. Auch zukünftig müssen Ärzte die tatsächlichen Entscheider und Koordinatoren im Gesundheitswesen sein.
Der Arztberuf ist ein freier Beruf. Freiberuflichkeit beschränkt sich nicht auf die Tätigkeit als selbständiger Kollege in eigener Praxis. Jeder Arzt, der seinem Beruf nachgeht, tut dies vollumfänglich in eigener Verantwortung. Dies muss auch zukünftig so bleiben, selbst wenn die gesellschaftlichen Veränderungen nicht vor einzelnen Aufgaben des Spektrums ärztlicher Tätigkeiten halt machen werden. Wir müssen vorbildhaft unsere freie Berufsausübung mit Leben versehen und uns der Verantwortung der Freiberuflichkeit stellen. Wir dürfen nicht durch unser eigenes Handeln unsere Freiberuflichkeit selbst in Frage stellen. Wir müssen unseren Beruf in all seinen Facetten positiv in der Öffentlichkeit präsentieren. Wir können aktiv an der Attraktivitätsverbesserung beitragen. Wir dürfen den Arztberuf nicht Schlechtreden lassen – auch nicht aus eigenen Reihen.
Unsere direkte und individuelle Verantwortung für den Patienten ist unteilbar und darf in Vertragssystemen oder auch Pathways nicht ausgehebelt werden. Wir werden daher immer eine vollumfängliche Ausbildung als Arzt benötigen. Der „Arzt light“ ist keine Alternative. Die Befähigung zur Ausübung der Heilkunde ist nicht nur aus rechtlichen Gründen bei Ärzten verankert. Anamnese, Diagnose und Therapie bleiben zentrale Säulen ärztlichen Handelns und müssen auch in Zukunft ausschließlich Ärzten vorbehalten sein. Diese Rolle des Arztes ist auch in einer sich verändernden gesundheitspolitischen Landschaft klar definiert. Bei diesen Kernkompetenzen wird der Hartmannbund keine fremd bestimmte Delegation ärztlicher Aufgaben zulassen.
In jedem Fall muss der behandelnde Arzt auch zukünftig die zentrale Koordinationsrolle einnehmen. Es liegt in der alleinigen Kompetenz des Arztes, die notwendigen Leistungen zu beschreiben und ggf. Segmente ärztlicher Tätigkeiten zu delegieren. Der Arzt stellt die Diagnose und die Prognose, leitet die Behandlung ein und überprüft den Krankheitsverlauf sowie den Heilungsfortschritt. Er ist derjenige, dem gegenüber Berichtspflicht besteht.
Unabhängig davon muss zukunftsorientiert diskutiert werden, wo über die Unterstützung, Zuarbeit oder Entlastung einzelner Teilschritte hinaus komplexere Behandlungsabläufe umfassend delegiert werden könnten.
Dies darf nicht unter das Primat finanzieller Aspekte und die Suche nach Einsparpotentialen gestellt werden. Dies heißt aber auch, dass die ärztliche Leistung nicht finanziell entwertet werden darf. Ärztliche Leistung in der Gesamtverantwortung für den Patienten muss adäquat honoriert werden. Diese Honorierung muss auch angemessen bleiben, wenn - bei zunehmendem Arztmangel - Leistungen delegiert werden.
Hartmannbund – die Vertretung des ärztlichen Nachwuchs
Unser ärztlicher Nachwuchs versammelt sich in Baden-Württemberg im Hartmannbund. Über 2000 Studentinnen und Studenten sind bei uns Mitglied. Wir organisieren uns mit studentischen Gruppen an den Universitätsstandorten und setzen uns gezielt für die Belange unserer jungen Kolleginnen und Kollegen ein. Unsere langjährigen Aktionen haben für Verbesserung der Inhalte und Rahmenbedingungen des Medizinstudiums gesorgt. Abschaffung des AIP ist erreicht, bei der Bezahlung des PJ sind gute Erfolge erzielt, die Modalitäten müssen aber noch verbessert werden. Ein Student darf nicht monatelang auf seine Bezahlung warten müssen. Aktuell steht die Frage der freien Wahl des PJ-Ortes im Fokus. Was im Ausland geht, muss auch im Inland möglich sein. Dies kann ein gutes Wettbewerbsinstrument auf dem Weg zu besserer Ausbildung und besseren Rahmenbedingungen im PJ sein.
Die konzentrierte Belastung durch das sog. Hammerexamen erhöht die psychische und auch physische Belastung der Medizinstudierenden gegen Ende ihres Ausbildungsweges. Einen Nutzen für die Ausbildung ist nicht zu erkennen. Die Universitäten müssen funktionale Prüfungsordnungen entwickeln, die Politik muss hierfür Freiräume bereitstellen. An den Universitäten muss sich die Lehre auf die Studenten ausrichten. Wir müssen eine Kultur der Lehre entwickeln, die die Studentinnen und Studenten aktiv unterstützt und fördert. Das Hammerexamen darf nicht zu einer schwer überwindlichen Hürde werden.
Wir unterstützen den Prozess der Angleichung und Öffnung von Studienabläufen im europäischen Kontext. Dies muss aber nicht zwingend zum Bachelor und Master im Medizinstudium führen. Das Medizinstudium muss ein Studium bleiben, das zum Ziel hat, mit der umfassenden Befähigung zur Heilkunde abzuschließen. Es ist keine Berufsausbildung, aus der man mit Teilqualifikation als „Arzt light“ aussteigen kann. Neugestaltungen des Studiums dürfen auf keinen Fall zur Schaffung „billigerer“ Arbeitskräfte in der ärztlichen Versorgung dienen.
Im Verband bieten wir unseren Studierenden neben der MEDI-LEARN-Club-Kooperation, über Hospitationen und Patenschaften auch den direkten Kontakt zum Erfahrungsschatz unserer Kolleginnen und Kollegen. So kann langjährige Erfahrung ideal weitergegeben werden.
Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte
Entscheidend für eine erfolgreiche Verankerung im Beruf - und vor allem im Land - ist der Einstieg nach dem Studium. Es müssen gute Assistenz- und Weiterbildungsstellen zur Verfügung stehen und die Verzahnung von Weiterbildungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich verbessert werden. Die Bereitschaft, gute Weiterbildungsplätze zu bieten, muss unterstützt werden und darf sich nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil für Praxen und Kliniken entwickeln.
Die Karriere- bzw. Berufswegplanung eines Assistenzarztes ist nicht mehr zwangsläufig in den Kategorien Facharztweiterbildung und Praxisniederlassung zu sehen. Es existieren vielfältige Berufsfelder für Ärzte; auch eine EU-weite Tätigkeit bzw. das Sammeln von Auslandserfahrungen sind mittlerweile integraler Bestandteil der beruflichen Lebensplanung. Wir selbst müssen aktiv als Ärzteverbände die breiten Möglichkeiten ärztlicher Berufsausübung den Studierenden und Assistenzärzten aufzeigen und Unterstützung durch Vernetzungen bieten. Die gesundheitspolitisch Verantwortlichen müssen Rahmenbedingungen des ärztlichen Berufs so gestalten, dass wir uns von der Einbahnstraße „Medizinstudium-Assistenzarztzeit-Klinik/Praxisarbeit“ lösen und eine bessere Verzahnung bzw. parallele Besetzung unterschiedlicher ärztlicher Tätigkeitsfelder erreichen.
Die Arbeitssituation in den Kliniken hat sich in den vergangenen Jahren partiell verbessert. Tarifverträge – hier gilt unser Dank dem Marburger Bund – haben die Honorierung geleisteter Arbeit verbessert. Die Arbeitszeitrichtlinie hat Mammutdienste seltener werden lassen, allerdings indirekt wiederum die Einkommen geschmälert. Die erreichten Erfolge für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und adäquate Honorierung ärztlicher Leistung stehen in Gefahr unter den wirtschaftlichen Zwängen von Finanzierungslücken in Krankenhäusern wieder zurückgedrängt zu werden. Speziell für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist hohe Flexibilität erforderlich. Es muss eine Planbarkeit der Arbeitszeit und der Abläufe gesichert sein. Teilzeitbeschäftigungen dürfen nicht zu einer unangemessenen Verlängerung der Weiterbildungszeiten führen.
Arzt – freier Beruf oder Arbeit im Regelungskorsett
Wie bereits oben mit der Zielsetzung der Flexibilisierung der Weiterbildung angedeutet, lässt sich generell feststellen, dass die frühere klassische Arztkarriere mit dem Ziel einer dauerhaften Niederlassung an einem Ort nicht mehr die Regel sein wird. Zum Einen vermissen junge Ärztinnen und Ärzte häufig eine betriebswirtschaftliche Sicherheit, zum Anderen haben sie auch keinen auf Jahrzehnte ausgerichteten Bindungswunsch an eine einzige berufliche Organisationsstruktur bzw. regionale Umgebung. Hier benötigen wir eine höhere Flexibilität im Wechsel zwischen unterschiedlichen ärztlichen Tätigkeitsfeldern. Der Ein- und Ausstieg muss auch für Vertragsärzte machbar sein. Jahrelange Sperren sind nicht mehr zeitgerecht. Parallelität von Niederlassung und angestellter Tätigkeit dürfen kein Tabu sein. Die Honorierungsmodelle könnten in solchen Fällen aus einem Festgehalt und einem frei erwirtschaftbaren Honoraranteil bestehen.
Wenn man über Bezahlungsmodelle der ärztlichen Tätigkeit nachdenkt, ist auch zwingend die Frage zu beantworten: „Was ist ärztliche Leistung wert?“ Hierbei ist nicht nur der rein betriebswirtschaftlich kalkulierte und materielle Wert der ärztlichen Leistung zu berücksichtigen, sondern auch der immaterielle bzw. ethische Wert, der beispielweise beim Hausarzt in der Fürsorgeleistung gegenüber seinen ihm anvertrauten Patienten und ihren Familien besteht. Hier ist auch die Politik gefordert zu entscheiden, mit welcher Form von Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit sie diese immateriell-ärztliche Leistung honorieren möchte. Die politisch Verantwortlichen - speziell in den Kommunen - profitieren in hohem Maße von dieser Sorge der Ärzte um ihre Patienten und die Stabilisierung der lokalen sozialen Systeme.
Im Mittelpunkt steht der Patient!!!
Wir stehen für eine optimale Versorgung kranker Menschen unabhängig von deren finanziellen Rahmenbedingungen. Der Patient muss wissen, welche Leistungen ihm aus dem solidarischen Versorgungssystem zur Verfügung stehen und er muss aktiv weitere Vorsorge treffen können. Für die Abgrenzungen und für sozial verträgliche Finanzierungsmodelle ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Versorgung darf nicht durch Budgettöpfe behindert und ggf. verteuert werden. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz von Patient und Arzt muss in allen Versorgungslösungen gewährleistet werden.
Stellen wir die Behandlung des kranken Menschen wieder in den Mittelpunkt und wenden wir uns von der Suche nach möglichst wenig behandlungsbedürftigen Kranken zur Einschreibung in Programme, Modelle und Verträge ab. Leisten wir damit einen wesentlichen Betrag zur Entbürokratisierung.
Der kranke Mensch benötigt unsere ungeteilte Aufmerksamkeit.
Klaus Rinkel
Vorsitzender Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg

