Beschlüsse
Angemessene Anhebung der GOÄ-Honorare
Der Hartmannbund fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – nach jetzt fast 30 Jahren ohne Inflationsausgleich – endlich eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen auf Basis der von der Bundesärztekammer erarbeiteten GOÄ-Grundlage zu schaffen. Zugleich ist die Möglichkeit einer variablen Anwendung des Gebührenrahmens (Steigerungssätze) und die Anwendung von Analogziffern nach Prüfung durch den Konsultationsausschuss der BÄK zu erhalten. Dabei ist, wie in der jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), auch bei der GOÄ-Novellierung auf die Einführung einer von der PKV geforderten Öffnungsklausel zu verzichten.
Begründung:
Nach dem jüngst gefassten Kabinettsbeschluss über eine GOZ-Novelle ist zu konstatieren, dass die Forderungen der Zahnärzteschaft nach einer Anpassung der seit 24 Jahren unveränderten GOZ nur unzureichend umgesetzt wurden. Stellt die Verhinderung einer von der PKV geforderten Öffnungsklausel noch einen Erfolg dar, der auch für die Novellierung der GOÄ maßgebend sein muss, ist die GOZ-Novelle andererseits bestenfalls eine Ausweitung der „alten“ GOZ um eine Reihe neuer Leistungspositionen. Vor allem fehlt nach wie vor die seit Jahren des Stillstandes dringend notwendige Anpassung des Punktwertes.
Auch die Situation um die GOÄ ist geprägt von einem massiven Nachholbedarf in Bezug auf die Anpassung des Gebührenverzeichnisses an medizinische Entwicklungen und den seit Jahren unveränderten Punktwert. Einzige Anpassung in dieser Hinsicht war die Abschaffung des Ost-Abschlages.
Daher muss eine Novellierung der GOÄ analog zur GOZ, die sich lediglich auf eine Einführung einiger neuer Leistungspositionen beschränkt, abgelehnt werden und die Forderung nach einer angemessenen Punktwertanpassung unter Erhalt der variablen Anwendung des Gebührenrahmens auf der Tagesordnung bleiben.
Potsdam, 29. Oktober 2011

