Beschlüsse
PJ-Mobilität – Endlich Wahlfreiheit der Medizinstudierenden beim Lehrkrankenhaus
Der Hartmannbund zeigt sich erfreut über den Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium, die wie bereits im Eckpunkte-Papier zum GKV-Versorgungsgesetz angekündigte Einführung der bundesweiten PJ-Mobilität gemeinsam mit den Ländern im Rahmen einer angekündigten Veränderung der Approbationsordnung konsequent zu verfolgen. Der Hartmannbund verbindet dies mit der eindringlichen Forderung, die vorgesehenen Veränderungen so schnell wie verfahrenstechnisch möglich umzusetzen.
Begründung:
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ärztemangels ist es vor allem im Sinne einer Steigerung der Attraktivität des Medizinstudiums erforderlich, den § 3 ÄAppO dahingehend zu verändern, dass die Studierenden Entscheidungsfreiheit darüber haben, in welchem Klinikum bundesweit sie ihr Praktisches Jahr absolvieren möchten. Die Vergabepraktiken einiger Universitätskliniken, nach welchen diese (meist im Sinne ihrer eigenen Häuser) allein über die PJ-Verteilung entscheiden, lehnt der Hartmannbund ab. Eine freie Wahlmöglichkeit der angehenden Ärzte über die zu ihrer Universität gehörigen Lehrkrankenhäuser hinaus würde den Kliniken zudem Anreize liefern, die Qualität und Struktur ihrer Einrichtung im Wettbewerb unter Beweis zu stellen.
Potsdam, 29. Oktober 2011

